Hauskauf - Wann ist was fällig?

2 Antworten

nach §5 ist der Kaufpreis am 31.3. fällig.

Sofern z.B. in §10 nichts Weiteres vereinbart ist, wird der Kaufpreis auch fällig, wenn der jetzige Eigentümer noch nicht ausgezogen ist.

Am 31.3. ist der Kaufpreis fällig, zumindest wenn die weiteren in §5 genannten Bedingungen erfüllt sind (Eintragung der Vormerkung, kein Vorkauf durch Gemeinde). Eine Verschiebung der Kaufpreisfälligkeit durch verspäteten Auszug ist im Vertrag nicht vorgesehen. Da der Verkäufer allerdings seinerseits auch zum Auszug bis 31.3. verpflichtet ist, würde er sich bei späterem Auszug schadensersatzpflichtig machen.