Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Wie lange kann man diese anfechten?

6 Antworten

Hallo,

das hört sich nicht einfach nur nach normalen Fehlern an, sondern schon fast nach Absicht.

Du solltest sämtliche Unterlagen (Krankmeldungen, Briefwechsel, Lohnabrechnungen, Stundenzettel etc.) zusammensuchen und Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.

Wichtig ist, dass Du definitiv belegen kannst, dass Du an den Tagen, die Dir nicht berechnet worden sind, gearbeitet hast oder krank warst und daher nicht aus eigenem Veranlassen der Arbeit ferngeblieben bist.

Alles Gute

DerZeitarbeits-Check.de

Moin,

Zur Rechtslage:

gesetzlich "verjährt" sowas nach spätestens 3 Jahren.

Oft sind jedoch in Arbeitsverträgen oder in Tarifverträgen frühere Verjährungsfristen vereinbart. Im AMP-CGZP Tarif sind das drei Monate, bei IGZ-DGB ist es ein Monat, bei BZA-DGB sind es zwei Monate.

Wenn Du im AMP-Tarifvertrag bist, hast Du Glück: Du kannst dann zumindest noch die letzten 3 Monate anmahnen. Wenn Du im IGZ oder BZA bist, sieht es entsprechend schlechter aus.

Ausnahme: Wenn Du "Absicht" halbwegs plausibel nachweisen kannst, dann gelten die Ausschlussfristen im Prinzip nicht. Das würde aber auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.

Was tun?

Auf jeden Fall ersteinmal die gesamten Forderungen schriftlich geltend machen. Schriftlich muss es sein, damit nicht noch mehr aufgrund der Ausschlussfristen "verjährt". Dann schau einfach, was passiert... je nach Reaktion kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Hängt auch etwas davon ab, um welche Beträge es geht. Die erste Instanz des Arbeitsgerichts ist für Dich kostenfrei - der Anwalt allerdings nicht.

Genehmigte Urlaubstage wurden nicht ausbezahlt in meinen Fall. Krank war ich im April nicht. Andere Kollegen wo krank waren haben keine Lohnfortzahlung erhalten. 

Es kommt darauf an. Im öffentlichen Dienst hast du 6 Monate Zeit zur Geltendmachung Deiner Ansprüche. In der freien Wirtschaft sieht es anders aus. Ich meine, 2 Jahre.

Welche Art Fehler? Lohnsteuer falsch berechnet? Oder Falscher Bruttolohn, oder was?

Apfelmelone 
Fragesteller
 26.02.2010, 18:18

Einzelne Stunden, sogar ganze Arbeitstage wurden nicht berechnet, aus Krankheit wurde Urlaub gemacht, usw.

Frenshsam  26.02.2010, 21:22
@Apfelmelone

Aus Krankheit Urlaub machen ? Das geht ja gar nicht, wenn du einen Entsprechenden Beweis hast (Krankenschein, der pünktlich abgegeben worden ist) kann man das ja nachvollziehen.

Das, wäre für mich, wenn du das schon bei denem Arbeitgeber angesprochen hast und er es nicht geändert hat, ein Fall für den Anwalt.