Federunterstützte Messer in Deutschland?

1 Antwort

Federunterstützte Messer (sogenannte assisted opener) sind grundsätzlich keine Springmesser (Ausnahmen sind möglich und unterliegen der Einschätzung durch das BKA).

Beispiel eines AO das als Springmesser eingestuft wurde:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/161121FbZ389_EF104.html

Ist ein AO oder ein anderes Einhandmesser also nicht als Waffe einzustufen fällt es auch nicht unter die Altersgrenze von 18 Jahren.