Ist der Besitz diese Messers in Deutschland legal?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bedlam ist in D völlig legal.

Es fällt aber unter das Führungsverbot nach  §42a WaffG.

Wenn du es im Nicht-EU-Ausland bestellst musst du 19% Steuer und ca 10% Zoll auf den Gesamtpreis (inkl. Porto.) dazurechnen. Und du musst es evtl. beim Zollamt abholen.

Die automatik Version ist aber illegal, oder?

@gEtnAstY

Klar, da über 8,5cm Klingenlänge.

Nachdem hier wieder einige "Eggschbärdäh" ihren Müll ablassen, erklär ich das mal genauer:

Dieses Messer gibt es in 2 Varianten:

1. Mit automatischer Öffnung

Nach deutschem Recht wäre das ein Springmesser. Diese Messer gelten als verbotene Waffen nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1. Ausgenommen sind nur Messer mit einer Klinge, die a) höchstens 8,5 cm lang ist und b) nicht zweiseitig geschliffen ist.

Das Bedlam ist zwar nicht zweiseitig geschliffen (auf dem Rücken ist nur eine Fehlscheide), aber die Klinge ist länger als 8,5cm.

Fazit: Die Variante mit automatischer Öffnung ist eine verbotene Waffe. Erwerb und Besitz sind strafbar.

2. Mit manueller Öffnung

Nach deutschem Recht wäre das ein Einhandmesser (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge). Diese Messer zählen nicht zu den verbotenen Waffen.

Allerdings ist an Hand von Klingenform, ggfs. Beschichtung und dem Verwendungszweck "tactical" erkennbar, daß dieses Messer nicht zum Kartoffelschälen gebaut wurde, sondern eine Waffe ist.

Somit gilt WaffG §2 (1), nachdem Erwerb und Umgang nur Erwachsenen erlaubt ist.

Als Einhandmesser fällt diese Waffe außerdem unter das Führungsverbot nach WaffG §42a (1) Nr. 3.

Fazit: Die Veriante mit manueller Öffnung darf nur von Erwachsenen erworben werden. Das Führen des Messers in der Öffentlichkeit ist strafbar.

Nachtrag: Die oft genannte Grenze von 12 cm nach WaffG §42a gilt ausschließlich für feststehende Messer. Für Messer mit einklappbarer Klinge gibt es keine Begrenzung.

Das Fuehren waere verboten, das Besitzen...

Dieses Messer dürfte unter die Bezeichnung Dolch fallen und damit wäre es ein Problem!

Ein einseitig geschliffenes Messer mit fester Klinge auch über 12 cm bleibt ein einfaches Messer, sofern es nicht objektiv zu den Kampfmessern zählt. Hat das Messer aber einen doppelseitigen Schliff, ist es definitionsgemäß ein Dolch. Allerdings hat das mit Verboten in Sinne von verbotenen Gegenständen nichts zu tun, aber ein Messer mit doppelseitiger Klinge ist unabhängig seiner Klingenlänge grundsätzlich eine Waffe (weil dolchartig)und unterliegt wie ein Kampfmesser dem Führverbot nach § 42a WaffG.

Für den Preis von $230.00 wären sowieso noch Zollgebühren und 19 % Mehrwertsteuer fällig und eventuelle Entsorgungskosten und eine erhebliche Geldstrafe, wenn es unter das Verbot des WaffG fällt.

Das Messer ist nicht Beidseitig geschliffen, also ja auch kein Dolch, oder?

Ja. Besitz ist legal. Mitführen darfst du es auch, solang du die Vorrichtung zum einhändig Öffnen (der Metallknopf an der Klinge von dem Messer links im Bild) entfernst.

Bei Messern mit Axis-Lock (wie diesem Bedlam) nützt das Abmontieren der Öffnungsstifte überhaupt nichts. 

@ES1956

Besitzen darf er es dennoch.