Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Ich habe gerade das selbe mit meinem Mann durch. Nur haben wir ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind beantragt und nicht direkt zur Familienzusammenführung oder Ehegattennachzug - dazu wurde kein A1 benötigt und es wird schneller bearbeitet. Leider hat es mein Mann trotzdem nicht geschafft bei der Geburt dabei zu sein da es lange Wartezeiten für alles mögliche gab. . Ich wünsche dir beziehungsweise euch trotzdem viel Glück dass alles klappt und er schnell bei dir sein kann

Wie lange hat das ganze denn gedauert bis er sein Visum bekommen hat?

ca. 3 Monate bis Termin und 1 Woche danach das Visa. ☺ ist eigentlich relativ schnell da die Wartezeit für einen Termin momentan bis zu 4 Monate dauern kann + längere Bearbeitungszeit Hat dein Mann schon einen Termin bei der Botschaft gemacht ?

Wo finde ich denn Infos zum Thema Visum zum Nachzug zum deutschen Kind???

@Amoii die bekommst du ganz einfach, wenn du die Botschaft anschreibst :)

@toenella: Danke für die hilfreiche Information. Auf der Botschaftsseite steht , dass man die Geburtsurkunde und die Staatsangehörigkeit d. Kindes nachweisen muss . Wie ist denn der Ablauf, wenn es noch nicht geboren ist? 

Und habt ihr dann hier geheiratet ?

@Knoepfchen4

Hallo Knoepfchen4,

dadurch, dass ich als Deutsche das Kind geboren habe, ist es automatisch deutscher Nationalität. Deshalb hat denen die Vorlage meiner Geburtsurkunde gereicht, aus der hervorgeht, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :)

Wenn er Deutsch noch nicht beherrscht und die A1 Prüfung nicht vor dem Termin schafft wird es schwierig. Die Zeit ist ja auch schon eher knapp, er bräuchte dann mal einen Termin bei der Botschaft usw. das dauert alles.

Soll er dann in DE mit euch leben oder gehst du nach Ägypten? Seit ihr verheiratet?

Evtl. kann er es mit einem Besuchervisum schaffen, dazu braucht er aber einige Voraussetzungen und vor allem eine gute Rückkehrbereitschaft.

Ich kenne Fälle wo von dem A1-Zertifikat abgesehen wurde, allerdings konnte der Mann nahezu perfekt Deutsch bzw. hat Deutsch studiert.