Wird zum Minijobeinkommen auch Mieteinnahmen bei der Krankenversicherung hinzugerechnet oder wie verhält es sich bei der Familienversicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es ja scheinbar kein Minijob ist, liegt die Grenze bei 425€ pro Monat und nicht 450€. 

Ihr macht eine Steuererklärung? Dann sind die dort aufgeführten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der relevante Betrag (die Hälfte wenn ihr zusammen veranlagt seid). 

Die Einnahmen oder der Gewinn aus der Vermietung? Habe einiges an der vermieteten Wohnung gemacht, so dass diese +/- 0€ Gewinn abwirft. 

Warum 425€? Sie ist freiberuflich als Tagesmutter tätig mit max. 30h in der Woche. 

@MeisterPro555

Aufwendungen die durch die Objekte entstanden sind, sind grundsätzlich als Werbungskosten ansetzbar und reduzieren so den Gewinn. Das Thema ist aber gerade im Bereich V+V ziemlich vielschichtig, hier müsste wohl ein Stb. ran der aufpasst, das ihr keine Kosten ansetzt die nicht ansetzbar sind.

425€ weil das ein siebtel der monatlichen Bezugsgröße ist. 450€ gelten ausdrücklich nur für Minijobs (ein Freiberufler kann kein Minijobber sein). Siehe §10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. 

@MeisterPro555

Die Einnahmen oder der Gewinn aus der Vermietung?

Natürlich der Gewinn - genau das kommt doch auch in die Stewuererklärung, Anlage V.

Habe einiges an der vermieteten Wohnung gemacht, so dass diese +/- 0€ Gewinn abwirft. 

Wenn ich mir die Fragen so durchlese, scheint mir der Gang zum StB immer wichtiger. Nicht alles, was man in ein vermietetes Objekt investiert, ist auch in voller Höhe ansetzbar im Jahr der Ausgabe.

Warum 425€?

Weil die € 450.-- nur bei einem Minijob gelten, und gerade nicht bei sonstigen Einkünften (§ 10 SGB V). Siehe andere Antworten.

@MeisterPro555

Warum 425€?

Da sie selbnstständig ist und keinen MInijob als Angestellte ausübt.

@MeisterPro555

MeisterPro555:

Warum 425€?

Da sie selbnstständig ist und auf eigene Rechnung arbeitet und keinen MInijob als Angestellte ausübt.

Hallo, meine Frau ist als Tagesmutter tätig und erzielt hier freiberuflich Einkünfte unter 450€

Das alleine ist bereits zuviel. Die € 450.--/mtl. würden nur bei Einkünften aus einem Minijob greifen, ansonsten sind es € 425.--/mtl. Und als Tagesmutter hat sie bestimmt keinen Minijob.

Jetzt kam die Frage auf, wie es sich mit Mieteinnahmen verhält.

Die Einkunftsgrenzen der FamV inkludieren selbstverständlich alle Einkunftsarten.

Die vermietete Einheit gehört uns je zur Hälfte. Wird die volle / bzw.
halbe Nettomiete auf Ihre Einkünfte gerechnet?

*seufz*

Weder noch.

Oder werden nur die Gewinne aus der Vermietung zur Hälfte auf Ihr Einkommen gerechnet?

Selbstverständlich! Entscheidend sind die positiven Einkünfte gem. Anlage V+V. Warum habt ihr keinen StB?

-> Schon alleine aus der freiberuflichen Tätigkeit erwächst hier sehr wahrscheinlich KV/PFV-Pflicht, denn da dürften die Einkunftsgrenzen bereits überschritten worden sein. Und durch das Vorliegen weiterer positiver Gewinneinkünfte sind sie das sicherlich.

Bitte umgehend einen Beratungstermin bei einem StB ausmachen, denn die KK wird - nach Abgabe respektive Vorlage der EStE - hier die FamV rückwirkend aufheben und erhebliche Nachforderungen stellen.

Für einen regulären Minijob zahlt der ARBEITGEBER eine Sozialversicherungspauschale. 

Das hat mit deinem Krankenversicherungsbeitrag nichts zu tun. Das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung führt natürlich sehr schnell zu einer eigenen Versicherungspflicht.

Der Freibetrag wäre ja grade mal die Miete EINER EINZIGEN Wohnung.

da würd ich den steuerberater fragen! ist doch etwas knifflig!