Familienhilfe vom Jugendamt

6 Antworten

..Erfahrungen damit habe! Ist es nicht so, dass die Familienhilfe sie unterstützt mit dem Kind, dem Haushalt und Co besser umzugehen? Ich habe so etwas bisher nur im Fernsehen gesehen. Zudem kommt, dass sie ihre Tochter bereits mit 18 Jahren bekommen hat.. ich selbst habe zwar auch meinen Sohn mit 18 Jahren bekommen, hatte aber viel mehr Unterstützung und Hilfe von meiner Familie und auch nie...

... das Verlangen Party zu machen, o.Ä. ! Da ich aber ein Helfersyndrom habe und den Beiden unbedingt Maßnahmen und Handlungen des Jugendamtes auf eigene Faust ersparen möchte (ich denke ihr wisst was ich meine) fühle ich mich einfach verpflichtet ihnen zu helfen. Weshalb ich jetzt händeringend nach Informationen suche!!! DANKE für eure Hilfe!!! Eure Madeleine

Hallo,

ich rate in jedem Fall davon ab sich Hilfe vom Jugendamt zu holen, außer es stehen Gewalttaten oder Straftaten im Raum.

Wir hatten selbst über zwei Jahre eine sog. Familienhilfe die wir leider selbst beantragten weil wir Probleme mit unseren Kindern hatten.

Nie wieder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Geholfen wurde überhaupt nicht, aber seitdem haben wir ständig Probleme mit dem Jugendamt.

Sie mischen sich ungefragt in alles ein, obwohl die Hilfe seit mittlerweile fast 2 Jahren beendet ist, holen ständig Informationen über die Schule ein, obwohl keine Erlaubnis dazu vorliegt.

Ich sage nur, Finger weg vom Jugendamt wegen sogen. Familienhilfe.

Hey... Ich habe für mich diese Familienhilfe bewilligt bekommen und kann das gerne erläutern! Es ist schon mal hilfreich, das seitens der Kur eine Empfehlung für die Hilfe ausgesprochen wurde und hoffe das sie das schriftlich hat, andernfalls anfordern von der Kureinrichtung! Eine ärztliche kurze Stellungnahme vom Kinderarzt, das das Kind normale Entwicklungen hat, falls Defizite da sind auch genannt werden, ist sehr auch von vorteil, durch ihren Hausarzt kurz schriftlich erläutern lassen, das Erschöpfungszustände ( keine Überforderung, denn ich bin überzeugt das sie nicht überfordert ist, sondern zweifellos als alleinerziehende Mama, die alles beste gibt, irgendwann auch den Erschöpfungszustand erreicht, wenn keine Hilfe aus dem Familienkreis da ist)... Diese Papiere sind dringend empfohlen, als nächstes muss sie einen Beratungstermin mit dem Jugendamt machen, weil diese über die Familienhilfe entscheiden, die Kosten tragen müssen und nicht selten, beim beantragen erstmal... ABLEHNEN, weil es einfach sehr teuer ist! Gehe du mit ihr mit,um die Sicherheit zu haben, was zugesagt, oder welche Gründe eine Ablehnung aussagen! Eine Familienhilfe, wird nach einem Round Table, wo das Jugendamt, die Mutter, falls ihr Kind schon im Kindergarten ist, auch die Kindergartenbetreuung geladen wird. Zusammen werden die Hilfebedürfnisse reflektiert, wo muss geholfen werden, was kann die Mutter alleine... Welche Stunden pro Woche den sinnvoll sind... Wenn eine Vereinbarung steht, wird ein "Hilfeplangespräch", so nennt man das schriftlich zusammengefasst und eine geeignete Institution der Familienhilfe gesucht und beauftragt. Die Mutter entscheidet selber, nach Kennenlernen, ob es passt, oder jemand anders kommen sollte... Niemand, nimmt ihr das Kind weg und falls noch Fragen sind, sag es mir bitte, vielleicht kann ich euch weitere Antwort, Klärung beitragen... Viel glück.. lg

Hallo Madeleine,

wenn Deine Freundin Deine Hilfe annimmt und Du die Unterstützung zu leisten vermagst, finde ich das sehr gut. Alleinerziehende brauchen oft intakte Netzwerke, sprich u.a. Freunde und Familie, Nachbarn etc.). Die Unterstützung vom Jugendamt ist da nur ein Baustein, der ihr unter die Arme greifen könnte. Eine Beratung um einfach zu klären ob überhaupt eine SPFH schon nötig ist, wäre aber sinnvoll. Meist kennen die Jugendämter noch andere Institutionen, schlagen best. Kurse vor etc. Die wollen ja die Kosten für die Familienhilfe zuvorderst eher vermeiden und schauen sich die Ressourcen der Familie genau an. Da würdest Du z.B. ins Spiel kommen, als Unterstützerin der Familie. Letztendlich muss dann Deine Freundin per Antrag beim Jugendamt entscheiden, ob Sie eine SPFH möchte.

Übrigens: Das Jugendamt arbeitet auf Freiwilligenbasis (sprich Eltern müssen Anträge auf Hilfen zur Erziehung stellen). Einzig im Falle einer Kindeswohlgefährdung (z.B. Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt, Verwahrlosung etc.) und dem Umstand, dass die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind die Gefährdung abzuwenden, kann sich das Jugendamt per Antrag ans Gericht wenden. Das Gericht entscheidet dann, ob das Kind herausgenommen wird, nicht das Jugendamt.

Ich möchte darauf hinweisen, daß beim Unterschreiben des Antrages auf SPFH gleichzeitig die DAUER der Maßnahme dem Jugendamt übertragen wird. Die Mutter hat also ihre Berechtigung, zu bestimmen, wann die Maßnahme endet, an das Jugendamt ABGETRETEN und ist damit NICHT mehr entscheidungsberechtigt!!!! In meinen Augen hat sie damit zunächst einmal ihre eigene Inkompetenz, Entscheidungen treffen zu können, die für das Kindeswohl stehen, dem Jugendamt schriftlich bescheinigt.