Familien- und Jugendrecht als Nebenfach beim Studium Sozialer Arbeit
Hallo,
ich studiere Soziale Arbeit an der HAW Hamburg im 1. Semester und habe ein Modul: Familien- und Jugendrecht. Ich verstehe bisher recht wenig und mir fehtlt vor Allem der Überblick. In der bevorstehenden Klausur wird neben der Fallösung auch das ausformulieren im Gutachtenstil (oder war es der Urteilsstil??) Bestandteil sein.
Ich versuche es mit Lernkarten, gängiger Literatur (Gesetzestexte, Fallbearbeitungen etc) und Lerngruppen, aber mir fehlt einfach mal eine (Macro-) Übersicht auf die Thematik. Fühle mich permanent in der Microebene irgendwo zwischen Tatbestandsmerkmalen, Subsumption und Anspruchsgrundlagen gefangen und merke, dass mir auch die "Denke" noch total abgeht.
Hat hier jemand Tipps, Tricks, Erfahrungen mit einer solchen (oder ähnlichen) Situation?? Wie kann ich mir mal einen grundlegenden Überblick und einen niederschwelligen Einstig in das Thema verschaffen?
Bin für Alles sehr Dankbar!!
Liebe Grüße und herzlichen Dank im Voraus
Simon
P.s. Es geht mir nicht darum die Klausur (mit 1.0) zu bestehen und nix dabei zu kapieren, sondern ich will wirklich was verstehen, weil ich das Thema wirklich für wichtig halte.
2 Antworten
In der Klausur wird bei euch sehr wahrscheinlich der Gutachtenstil gefragt sein. Alles andere ergäbe für Sozialarbeiter wenig Sinn, denn die wenigsten werden später Urteile sprechen. Wobei "Gutachtenstil" im Prinzip nur meint, dass man einen Sachverhalt hat, die passenden Paragraphen raussucht, sie dann der Reihe nach arbeitet (Tatbestandsmerkmal erfüllt? Rechtsfolge? usw.) und das ganze anschließend in einem Text darstellt.
Um ein ausreichendes Rechtsverständnis zu bekommen, reicht schon eine grobe Vorstellung, wie Dinge geregelt sind. Die einzelnen Paragraphen auswendig zu kennen ist normalerweise nicht erforderlich. Vermutlich werdet ihr in eurer Klausur sowieso eure Gesetzestexte verwenden dürfen, so dass du die genauen Paragraphen immer nachschlagen kannst. Wichtiger ist es, dass du lernst, wie man den passenden Paragraphen findet (Streiten sich zwei Bürger? -> BGB; Geht es um Sorgerechtsfragen? -> BGB: Familienrecht; usw.).
Wenn du erstmal die passenden Paragraphen hast, musst du das Grundprinzip der juristischen Fallbearbeitung kennen (Wer sind die Beteiligten, wer könnte was von wem verlangen, ist der Tatbestand erfüllt, wie könnten die Rechtsfolgen aussehen usw.). Für die Fallbearbeitung gibt es normalerweise ein Schema, das in Rechtvorlesungen besprochen wird. Falls dir dieses wichtige Schema bisher entgangen ist, frag deine Studienkollegen mal oder sprich deinen Professor darauf an.
Sobald du nach einer Sachverhaltsbeschreibung die entsprechenden rechtlichen Regelungen finden und die Fallbearbeitung vornehmen kannst, ist Recht "halb so wild". Im Studium haben viele eher das Problem, dass sie versuchen, Paragraphen auswendig zu lernen. Das klappt meistens nicht und ist oft überflüssig (u.a. weil sich immer mal wieder etwas ändert, dann muss man direkt in der Quelle nachlesen können). Es reicht schon, wenn man grob weiß, wer z.B. in welcher Funktion wann für wen haften muss o.ä. In der Praxis wirst du später die wichtigsten Paragraphen fast automatisch auswendig kennen.
Ich wollte gerade mal nach Literatur für dich schauen, ich erinnere mich an Bücher die da sehr hilfreich waren. Leider ist das Onlineportal gerade down, wo ich nachsehen könnte wie genau die hiessen - aber ich schau nachher nochmal. LEIDER muss man sagen, dass Recht im Studium der SA ein Fach ist das sehr stark aussiebt, sprich es gibt immer einige die an genau dieser Hürde scheitern. Aber gut, es ist noch nichts verloren, jetzt geht es darum den Überblick zu kriegen.
Recht ist ein wenig so wie Mathematik, man muss wissen wo was steht bzw. wo man die Gesetzestexte findet, wie man sie zitiert und man muss genau lesen und wissen wie sie ausgelegt werden. Wenn man das einmal drin hat kann man sich da recht sicher bewegen.