Klassenfahrt (10.Klasse) Recht um 4:00 morgens raus?

10 Antworten

Die Paragraphen 4 bis 10 JSchG  (Jugendschutz in der Öffentlichkeit) sehen keine Ausgabgssperre für die Nacht vor. Es gibt nur Einschränkungen für gewisse Einrichtungen und Orte, die jugendgefährdend sein könnten. Das wird sicherlich auf einer Klassenfahrt ausgeschlossen sein.

Ansonsten hast du den Weisungen des Lehrers zu folgen (z. B. Paragraph 53 Abs. 2 SchulG MV).

In Abwesenheit der Eltern sind die Lehrer die Vertreter Deines Vormunds.

Sie haben damit in der Zeit einer Klassenfahrt die volle Befugnis, Dir Vorschriften zu machen, ähnlich Deinen Eltern.

Und wenn der sagt, Du - raus, dann ja. Wenn der sagt Du - drinbleiben, dann halt nicht.

Ich finde es löblich übernehmen eure Lehrer die Verantwortung euch wertvolle Dinge weiter zu geben und dazu gehört eine Nachtexkursion definitiv.

Vom Gesetz her spricht da nichts dagegen so lange die Lehrer ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen.

Leider haben vor dieser Verantwortung bereits viel zu viele Lehrer Angst, weil man keinen Unfall mehr als Natürlichkeit ansieht  sondern alles akribisch untersucht wird.

So bleiben für die gesunde Entwicklung wichtige Erfahrungen auf der Strecke.

Es gibt ein Jugendschutzgesetz, dass einiges regelt. Das betrifft aber wenn es keine Veranstaltung ist, nicht die frische Nachtluft.

Den Rest bestimmen Eltern bzw. auf Klassenfahrt die Lehrer.

Das Leben regelt manchmal auch der gesunde Menschenverstand.

Wenn ich Dich nur verstehen würde! Du willst wissen, ob Du das Recht hast, um 4.00h morgens raus zu gehen? Und ob das irgendwo gesetzlich verankert ist? Oder sollst Du um 4.00h raus und willst wissen, ob Du musst?

Stell Dir einmal vor, Du erklärst jemandem Dein Problem, der NICHT weiß, worum es Dir geht...  bitte!