Zu spät draußen von der Polizei erwischt werden

10 Antworten

Hallo TheFrr22,

es hält sich immer wieder das Gerücht, dass sich Kinder und Jugendliche ab einer bestimmten Zeit nicht mehr draußen aufhalten dürfen.

Dem ist aber nicht so

Das Jugendschutzgesetz sieht keinerlei Sanktionen vor, wenn sich Kinder und Jugendliche zu nächtlicher Zeit draußen oder in Zügen aufhalten.

Es gibt laut Jugendschutzgesetz nur den Paragraphen:

  • § 4 - der zeitliche Reglementierungen in Gaststätten vorsieht

  • § 5 - der zeitliche Reglementierungen bei Tanzveranstaltungen vorsieht

  • § 11 - der zeitliche Reglementierungen bei Filmveranstaltungen vorsieht

Für alle anderen Örtlichkeiten, gibt es keine zeitlich begrenzten Verbote, die es einem Kind und erst recht nicht einen Jugendlichen verbietet sich nachts draußen aufzuhalten.

Es kann natürlich durchaus passieren, dass die Polizei einen kontrolliert und überprüft, ob man nicht von Zuhause abgängig ist. Hier hilft aber ein kleiner Anruf bei den Eltern und wenn die sagen, dass es ok ist, dass sich ihr Kind so spät noch draußen aufhält ist alles ok und Du kannst Deinen weg weiter fortsetzen.

Wer hier erzählt, dass es anderslautende Gesetze gibt oder die Elter gar gegen Ihre Aufsichtspflicht verstoßen erzählt hier Blödsinn.

Wenn Jemand anderer Meinung ist, möge er doch hier auch reinschreiben, in welchen Gesetz drin steht, dass sich Kinder und Jugendliche nach Mitternacht nicht mehr in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen.

Schöne Grüße
TheGrow

Sehr gute, (vorallem richtige) ausführlich formulierte Antwort. DH --> Hat hilfreichste Antwort verdient.

Es gibt kein Gesetz bis wann Jugendliche nachts draussen sein dürfen. Das mit 24.00 Uhr ist ein Ammenmärchen, das immer mal wieder auftaucht.

stimmt nicht

@OnePice007

@OnePiece:
Dann zitiere bitte mal die Paragraphen, die diese Zeiten deiner Meinung nach bestimmen, bzw. regeln!

Endlich mal einer, der das versteht.
Bis 24 Uhr dürfen Jugendliche zwischen 16 und unter 18 auf Konzerten, in Kneipen, etc. bleiben.
Dies zählt aber nicht, wenn der Jugendliche einfach draußen ist.

Quatsch mit Soße

@Ielaih

Dann beweis es.

@Ielaih

lelaih - eine dicke Lippe sollte man nur riskieren, wenn man einen Hauch von Ahnung hat.

@kodi1123

Siehe Antwort von TheGrow und alvajaro.
Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.

Es liegt immer im Ermessen des Beamten. Alles andere ist reine Spekulation.

Unsinn!

wenn sie es genau nehmen schicken oder bringen sie dich heim, ansonsten lassen sie dich ziehen. Du darfst unter 18 nur bis 12 Uhr raus, meine ich.

Du darfst unter 18 nur bis 12 Uhr raus, meine ich.

Blödsinn.

Du wirst in Begleitung nach Hause gebracht, aber nicht von hübschen Frauen,sondern von der Polizei

Unsinn!