Alleinerziehende Mutter von 4Kindern im Rolli, wird von lesbischer Vermieterin fristlos gekündigt!

5 Antworten

Ich weiß nicht, wie wir da helfen können. Kann man die Berechtigungsscheine nicht auch telefonisch anfordern oder schriftlich? Eben mit der Begründung, dass das Gerichtsgebäude für Rollstuhlfahrer nicht "benutzbar" ist. Das ist schon echt übel, denn gerade öffentliche Gebäude sollten mit Rampen, Aufzügen etc. ausgestattet sein.

auchmama  12.03.2014, 10:23
denn gerade öffentliche Gebäude sollten mit Rampen, Aufzügen etc. ausgestattet sein.

Diese Rampen und Aufzüge wird es da ganz sicher geben! Allerdings ist es für Rolli-Fahrer schon schwierig, überhaupt zum Gericht zu kommen! Die Fragestellerin wird vielleicht gar kein Auto besitzen und die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse) sind nicht immer behindertengerecht :-/

Rollimum 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:34

ja das mache ich auch so, ich schicke die unterlagen hin und die schicken mir neue fragen oder wollen immer mehr unterlagen die ich auch nicht besorgen kann, da meine nette vermieterin mir auch das telefon und das internet abgeklemmt hat, ich hab nur einen stick der aber nur im hintersten eck im zimmer meiner tochter funktioniert und ich da keinen drucker anschließen kann und auch keine anhänge öffnen oder verschicken kann. bis ich dann die post wieder in den nächsten briefkasten bekomme und dann wieder antwort tage später, vergeht zeit und die hab ich nicht, ich hab immer meine miete gezahlt, aber da es nur 2 parteien im haus sind hat sie wohl das recht, wenn ihr irgendetwas nicht passt einfach zu kündigen. eigentlich mit 6 monaten kündigungsfrist, aber nicht wenn ich wie sie sagt durch die anzeigen den "hausfrieden" störe, das ist eine fars... kennt jemand vielleicht vermieter die mir und meinen kindern in oder um rothenburg ob der tauber eine wohnung oder ein haus oder auch 2 kleinere wohnungen vermieten würde, den meine 3 jungs 16 haben alle dort eine lehrstelle, ich hab schon alle leute angerufen, von der diakonie bis hin zum bürgermeister, vom sozialamt bis hin zu maklern, aber die wollen lieber doppelverdiener mit 1kind oder so.... es ist schön das ihr mir helfen wollt. danke dafür

bwhoch2  13.03.2014, 09:41
@Rollimum

Geh damit an die Presse in Eurer Gegend. Deine Story klingt interessant für einen großen Report in der Heimatzeitung. Mit Aufruf, dass dringend eine neue Wohnung gesucht wird. Da findet sich dann auch was. Schließlich handelt es sich bei Eurer Region nicht gerade um einen Ballungsraum.

Da müßte es doch möglich sein, eine leere Wohnung oder ein leerstehendes altes Bauernhaus zu finden, das man mit wenig Aufwand gut bewohnbar machen kann. Bei gleich 3 tüchtigen Jungs muss doch was gehen.

Unter Störung des Hausfriedens hast du zu leiden. Deine Anzeige wegen Körperverletzung ist hoffentlich schon beim Staatsanwalt, wenn nicht, dann hast du doch wenigstens eine Vorgangsnummer von der Kriminalpolizei erhalten?

Die außerordentliche Kündigung bis 20.03.2014 mit der Begründung "Störung des Hausfriedens" wird vom Richter als rechtsunwirksam vermutlich zurück gewiesen. Du kannst wohlmöglich Prozesskostenhilfe beanspruchen, falls es zu einer Verhandlung wegen Räumung und Herausgabe der Mietsache kommt.

Wenn du gegen die außerordentliche Kündigung nicht klagen willst, bleibt die Kündigung zunächst wirksam und der Mietvertrag endet am 20.03.14. Da du nicht ausziehen willst, ändert sich das Mietverhältnis in ein ungenehmigtes Nutzungsverhältnis, wobei du zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen unbestimmten Zeitraum verpflichtet bist. Hat die Vermieterin in der Kündigung nicht der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ende des MV vorsorglich (Anwendung des BGB §545) widersprochen, so kann sie das immer noch in den ersten 14 Tagen nach dem 20.03.14 tun. Geschieht das nicht bis 3.4.14 dann ist die Kündigung wirkungslos und das Mietverhältnis wird wie vor fortgesetzt, Du bist dann ab 4.4.14 wieder Mieterin. Das solltest du aber dann für dich behalten, denn eine Räumungsklage hinterfragt nicht die Anwendung des §545. Entgegne der Klage erst dann mit deinem Hinweis, wenn sie dir zugestellt wurde. Damit verschaffst du dir eine Zeitspanne Luft und der Vermieterin entstehen Kosten, die sie selbst verschuldet hat.

Eine erneute ordentliche Kündigung nach BGB § 573 a ohne weitere Begründung bliebe der Vermieterin dennoch mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorbehalten, wenn das Wohnhaus nur über 2 Wohnungen verfügt und die Eigentümerin eine Wohnung im Haus selbst bewohnt.

Für diese Vorgänge brauchst du keinen Rechtsanwalt. Erst wenn die Klage nicht abgewehrt werden kann, solltest du auf einen Anwalt zurück greifen.

Gerhart  12.03.2014, 19:21

Die Vermieterin hat dir Telefon und Internet gekappt? Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei sofort nachschieben. Wenn du dennoch Gebühren für Tel/Internet bezahlst, dann Schadensersatz fordern rückwirkend bis zum Tag der Unterbrechung de Leitungen. Schadensersatz wird nicht geleistet? Gerichtlichen Mahnbescheid einleiten.

Dein Söhne sind über 14 Jahre alt und die Vermieterin wurde gegen sie auch handgreiflich > Tatbestand der Körperverletzung erfüllt > deine Söhne sollten selbst Anzeige erstatten.

Die Vermieterin könnte eine außerordentliche Kündigung mit dem Grund der massiven Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter herbeiführen, falls ihr jemand flötet, dass sie die erste Kündigung vergeigt hat. Aber da sie selbst diesen Grund herbei geführt hat, musst du Beweis auf Beweis häufen. Glaubwürdige Zeugen jetzt schon ansprechen.

Fristlos kündigen kann man den mieter nicht, außer es liegt ein driftiger grund vor, was jedoch in ihrem fall nicht ist. Bleiben sie doch einfach in der wohnung, da eine räumungsklage a) lange dauert und b) hohe kosten für den vermieter verursacht. Soll sie doch zahlen, wenn sie wirklich unschuldig sind.

Rollimum 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:55

leider muss ich zahlen, wenn sie damit durch kommt, wenn Vermieter nur einen Mieter haben gibt es ein besonderes Kündigungsrecht, leider, ich wusste das auch nicht sonst wäre ich hier NIE eingezogen! LG.

Wie alt sind Deine Kinder?

Falls noch minderjährig, könntest Du Dich mal ans Jugenamt wenden und Deine derzeitige Lage schildern!

Auch der Sozialverband könnte Dir weiter helfen. Hier mal ein Link, schau nach, wo das nächste Büro in Deiner Nähe ist. Ruf dort an und frage, an wen Du Dich sonst noch wenden kannst:

http://www.vdk.de/deutschland/

Alles Gute für Euch!!!

Rollimum 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:43

Ich bin Mitglied beim VDK, leider machen die nichts mit Mietangelegenheiten und das Jugendamt kümmert sich erst dann um die Kinder wenn ich aus der Wohnung muss. Ich hab das erst nicht geglaubt, aber das ist so. Ich brauch ein neues Zuhause für meine Kinder und mich ganz dringend, denn wen sie die Räumungsklage gewinnt, da sie sich ja in ihrem "Wohlbefinden" beeinträchtigt sieht, dann muss ich die Kosten tragen und das weis sie, deshalb macht sie es ja, sie sagte ICH MACH DICH FERTIG!!! verschmähte Liebe erzeugt wohl bei ihr jede Menge Hass und ich kann mich dagegen nicht wehren!

auchmama  12.03.2014, 13:53
@Rollimum

Vielleicht solltest Du mal Deinen Anwalt wechseln!

Wenn Du kein Geld hast, bekommst Du Unterstützung - aber das weißt Du ja sicher schon! Es kann doch nicht sein, dass Du als behinderter Mensch mit 4 Kindern, im Regen stehen gelassen wirst :-/

verschmähte Liebe erzeugt wohl bei ihr jede Menge Hass

Ja, solche Menschen gibt es wohl! Leider!

Allerdings sehe ich - wenn ich Deinen Fragetext lese, keinen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung! Gegen Schikanen darf man sich wehren und ich hätte nicht anders gehandelt, wenn mein "Vermieter" sogar handgreiflich geworden wäre! Lass Dich erst mal nicht einschüchtern und such weiterhin nach Unterstützung. Bist Du im Mieterverein?

auchmama  12.03.2014, 14:02
@auchmama

Habe die Themen Deiner Frage noch mal auf Vordermann gebracht! Viele Experten bekommen per Mail einen Hinweis auf Deine Frage und vielleicht bekommst Du später noch hilfreiche Antworten! Schau einfach regelmäßig bei GF rein!

Viel Erfolg

und wie stellst du dir die hilfe vor

du bekomst sicher unterstützung

deine anwältin tut nichts für dich dann musst du sdie wechseln