Falschgeld, welche strafe?

4 Antworten

Hat er es nur bestellt oder auch als echtes Geld ausgegeben (in Verkehr gebracht)?

Riesen-Unterschied, vor allem im Strafmaß.

Arin2004 
Fragesteller
 14.04.2019, 20:11

er hatte dies gekauft jedoch nicht in verkehr gebracht

Das ist pauschal nicht zu beantworten, das hängt von vielen und letztlich vom Richter ab.

muecke44  14.04.2019, 20:03

richtig, es ist auch abzuwägen "in Verkehr bringt" der Tatbestand scheint nicht erfüllt,

Arin2004 
Fragesteller
 14.04.2019, 20:12
@muecke44

er hatte diese ja nur bestellt und nicht in verkehr gebracht, wissen sie was so eine Strafe im allgemeinen wäre?

Wheppa  14.04.2019, 20:30
@Arin2004

Es gibt keine Strafe “im Allgemeinen”. Sonst könnte man auf Gerichte verzichten und einzig auf Basis einer allgemeinen Strafenliste urteilen.

furbo  14.04.2019, 20:43
@Arin2004

Das Bestellen reicht aus, um als Erwachsener mindestens 1 Jahr ins Gefängnis zu gehen.

Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird hart bestraft.

Damit dürfte dein Freund den Tatbestand des § 246 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Geldfälschung) erfüllt haben:

"(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. ...

2. Falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält "

Das ist ein Verbrechen, das bei Erwachsenen mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird.

Ich denke Sozialstunden oder?

Glaube ich nicht.