Falschgeld, welche strafe?
Hey, mein Bester Freund hat sich irgendwie im Darknet Falschgeld bestellt, und wurde damit erwischt, zu der Tatzeit war er über 14 und nun 15, was wären die strafen für sowas?
Er hatte 50 mal 10 euro scheine gekauft soweit ich weiß, wenn ich noch was erfahre gebe ich bescheid. aber nicht in verkehr gebracht so seine Informationen her
Ich denke Sozialstunden oder?
Vielen Dank
Lg
Arin
4 Antworten
Hat er es nur bestellt oder auch als echtes Geld ausgegeben (in Verkehr gebracht)?
Riesen-Unterschied, vor allem im Strafmaß.
er hatte dies gekauft jedoch nicht in verkehr gebracht
Das ist pauschal nicht zu beantworten, das hängt von vielen und letztlich vom Richter ab.
er hatte diese ja nur bestellt und nicht in verkehr gebracht, wissen sie was so eine Strafe im allgemeinen wäre?
Es gibt keine Strafe “im Allgemeinen”. Sonst könnte man auf Gerichte verzichten und einzig auf Basis einer allgemeinen Strafenliste urteilen.
Das Bestellen reicht aus, um als Erwachsener mindestens 1 Jahr ins Gefängnis zu gehen.
Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird hart bestraft.
Einen artverwandten Straftatbestand stellt das Inverkehrbringen von Falschgeld nach § 147 StGB dar. (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Damit dürfte dein Freund den Tatbestand des § 246 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Geldfälschung) erfüllt haben:
"(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. ...
2. Falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält "
Das ist ein Verbrechen, das bei Erwachsenen mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird.
Ich denke Sozialstunden oder?
Glaube ich nicht.
richtig, es ist auch abzuwägen "in Verkehr bringt" der Tatbestand scheint nicht erfüllt,