Strafen für canabis wiederholungstäter Welche strafe erwartet mich Ich bin 16,bald 17 aus Nrw und wurde mit ca 3.5g canabis erwischt(im juni mit 0.4)?

5 Antworten

Der Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen, wenn Du Auflagen erfüllst (d.h. Du würdest dann nicht vor Gericht müssen).
Auflagen können sein: Sozialstunden ableisten, Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen, Verpflichtung zur Teilnahme an Urin-Screenings für eine bestimmte Zeitdauer.

Hallo

deine Frage ist leicht zu beantworten, siehe:

Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heranwachsende können zwar eingestellt werden. Dies geschieht jedoch nur unter Einhaltung richterlicher Auflagen wie beispielsweise regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden.

als Wiederholungstäter gilt in NRW folgendes:

Für eine Anwendung der Vorschrift ist – auch bei Auffinden von geringeren als den vorstehend aufgeführten Mengen – kein Raum, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Handeltreiben mit oder die Abgabe von Betäubungsmitteln vorliegen. Hierfür kann das wiederholte Antreffen mit unerlaubten Betäubungsmitteln ein Anhaltspunkt sein.

http://www.drug-infopool.de/gesetz/nordrhein-westfalen.html

und, du musst als Jugendlicher sehr wohl vor das Jugendgericht!

außerdem bekommst du noch Post von der Führerscheinstelle:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert



Nun ich denke das in dem Fall es nicht mehr bei einer Verwarnung bleiben wird. Du kannst dich auf einige Sozialstunden einstellen, das genaue Strafmaß wird dir hier aber ein Rechtsexperte nennen können.

Sicher ist jedoch das dass noch einige Jahre in den Akten steht. Ich weis das du das vermutlich nicht hören willst, aber warum machst du auch so einen Mist? Das steht schon jetzt lange Zeit in deinen Akten drin die dein Arbeitgeber einsehen kann. Ist dir eigentlich klar das du dir mit jedem weiteren Vorfall Stück für Stück die beruflichen Perspektiven einschränkst? Ob das Gesetz jetzt richtig oder falsch ist ist hier egal, dir ist einfach hoffentlich klar das du mit einem BTM-Eintrag in deiner Akte einige Probleme haben wirst in der Zukunft. 

Kann mir nicht vorstellen dass er wegen sowas nen Btm-Stempel bekommt. Und Aktenkundig ist das dann auch nicht.

@McGrowman

Warum sollte das nicht aktenkundig werden? Sofern es zu einem Verfahren kommt, was bei einem Wiederholungstäter sehr wahrscheinlich ist und schuldig gesprochen wird (auch wahrscheinlich) kommt das in die Akten. Canabis fällt unter das BTMG. 

@BloodmoonV

Die Sache ist nur, dass mit 0,4g Gras erwischt zu werden noch nicht als Vorstrafe eingetragen wird. Da wurde das Verfahren doch auch eingestellt. Warum sollte sowas vor Gericht landen?

@McGrowman

Es ist eben so: Bewirbst du dich z.B bei der Polizei sehen die auch solche eingestellten Verfahren, da dort jede Art von BTMG-Verstoß Ausschlusskriterium ist. Ich will hier nichts falsches sagen, daher können wir deine Aussage mal so stehen lassen.

Nichtsdestotrotz ist das dann nicht weg. Der Sachbearbeiter dafür kann sehr wohl einsehen, das mal ein Verfahren lief, aber eingestellt wurde wegen Geringfügigkeit. Das geht aber ja auch nicht ewig. Wenn sich das häuft wird es irgendwann trotzdem zu einem Prozess kommen, bei dem dann übrigens Strafminderung wegen Reue usw garantiert ausgeschlossen werden kann.

@McGrowman

Unter bestimmten Voraussetzungen (Geringe Menge, Ersttäter, etc) wird das Verfahren eingestellt, um einen Warnschuss zu setzen. Beim zweiten Mal, auch wenn es wieder nur eine geringe Menge ist, hat der zweck der Einstellung also nicht gefruchtet. Warum sollte das dann nicht vor Gericht landen?

Sowas regt mich extrem auf. Das sind echt lächerliche Mengen und der Konsument wird kriminalisiert. Legalize it!

Du bekommst wahrscheinlich Sozialstunden oder die Anzeige wird fallen gelassen. 3,5g sind echt nicht so viel dass sie dir ernsthaft den Verkauf von Drogen anheften können.

Als Wiederholungstäter wird das mit Sicherheit nicht eingestellt werden. denke ich.

@BloodmoonV

In Berlin kannst du mit bis zu 7 Gramm so oft erwischt werden wie du willst, solange du dich nicht in den Null-Toleranz-Zonen befindest. Zählt als Eigenbedarf. Als Minderjähriger ist das allerdings noch ne andere Sache.

@BloodmoonV

Also sozialstunden? Und muss ich vor einen Richter? 

@TheIntestinal

Wahrscheinlich nicht. Sowas ist für den Staatsanwalt doch schon Routine, der gibt ein paar Sozialstunden und wenn du die gemacht hast wird das Verfahren eingestellt.

@McGrowman

Glaube ich nicht, nur weil ich mehrmals mit einer geringen Menge erwischt werde wir das nicht eingestellt. Es kann natürlich sein das dass Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird - kommt es aber zu einem weiteren Verfahren weis das trotzdem der Richter.

Ein Freund wurde mal wegen Führen einer Schusswaffe erwischt - das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Mich darauf verlasen das nichts passiert würde ich hier nicht. Als Wiederholungstäter in der kurzen Zeit würde es mich schon stark wundern. Vielleicht gibt es keine Strafe, auf Papier ist es aber trotzdem.

Wenn es noch einmal eingestellt wird - oder besser gesagt einfach straffrei ausgeht - dann kannst du dich glücklich schätzen, ewig geht das aber auch nicht. Irgendwann fragt sich der Richter ja auch ob man ihn für bescheuert hält, einfach alle 3 Monate die selbe Tat zu begehen und Straffrei davon zukommen. Irgendwann ist da auch Schluss und dann wird das ganze um so schlimmer. 

@BloodmoonV

Wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird weiß es der Richter eben nicht, sondern nur der Staatsanwalt. Und dass dessen Maßnahmen über Sozialstunden hinauslaufen halte ich für unwahrscheinlich, selbst wenn ihm zufällig auffällt, dass TheIntestinal schon mal mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wurde.

@McGrowman

Ich weis nicht wie man das genau nennt, aber das wird ja davor nochmal eingesehen und ja garantiert auch am Prozesstag vom Staatsanwalt erwähnt.

Es gab mal ein Experiment wie oft man über eine rote Ampel fahren darf bis man ins Gefängnis kommt. Erstmal denkt man ja gar nicht - ist ja nur eine Owi. Das ganze ging dann soweit bis der Führerschein weg war und die Person (natürlich nur in der Theorie) weiter gefahren ist. Ohne Führerschein Straftat usw. Es geht aber nicht darum sondern darum das man sich nicht unendlich oft etwas leisten kann. 

Sozialstunden halte ich führ sehr wahrscheinlich - sieht man aber das dass nichts bringt sprich Wiederholungsgefahr besteht kann das dann irgendwann auch auf eine Bewährungsstrafe - und bei derer Missachtung zu einer Gefängnisstrafe führen.

Selbst bei einer geringen Menge, ist das möglich

http://www.rechtsanwalt-louis.de/rechtsanwalt\_-\_cannabis\_-\_marihuana\_-\_haschisch\_-\_plantage\_-\_einfuhr\_-\_handel\_-\_ermittlungsverfahren\_-\_hausdurchsuchung\_-\_beschuldigtenvernehmung.htm

5 Jahre sind natürlich absolut unrealistisch aber wenn man es übertreibt und Sozialstunden nichts ausreichen kannst du mir oft sagen es wird eingestellt. Irgendwann beim 4. oder 5. mal ist Ende Gelände. Dann wird jeder Richter das wohl auf eine Bewährungs und dadurch bei Missachtung entstehende Haftstrafe ausweiten.

"Reue" oder Jugendsünde ist ja auch nur begrenzt eine Rechtfertigung, spätestens beim 3. mal ist für mich persönlich die Chance auf Strafminderung oder Einstellung gestorben. Ich kann dir hier keinen § nennen, aber ich denke dir ist genauso klar wie mir das es irgendwann nicht so weiter geht. 

@BloodmoonV

Hast du ja was schönes gegoogelt. Auf der Seite wird bis zu hundert Gramm von einer geringen Menge gesprochen. (100>3,5).

Was du übersiehst ist dass es beim Einstellen des Verfahrens wegen Geringfügigkeit gar nicht erst zu einem Prozesstag kommt.

@McGrowman

Trotzdem wird das vermerkt. Ich habe keine Lust mit dir zu streiten, dir ist ja wohl auch klar das man nicht ewig straffrei davonkommt nur weil man immer nur ein paar Gramm dabei hat. Das läuft eine Weile gut und irgendwann bekommt man dann die Rechnung. Der Staatsanwalt ist ja in dem Fall der, der den Staat vertritt und somit die Anklage einreicht. Da dieser aber ja auch derjenige ist der die alten Verfahren ja auch einsieht wird dieser bei wiederholen der Straftat es sich ja zweimal überlegen ob er nicht doch eine Anklage fertigen

M.W.n steht es übrigens trotzdem in den Akten, eben nur mit dem Vermerk das dass Verfahren eingestellt wurde.


@BloodmoonV

Oder jetzt mal ganz blöd gefragt: Glaubst du der Staatsanwalt der das ganze jedes mal sieht wird jedes mal das Verfahren einstellen, auch beim 3. oder 4. mal? Bitte Antworte ehrlich, ich glaube absolut nicht das der ein Verfahren jedes mal einstellen wird, mit dem Wissen das der Täter es wieder tut.

die schlimmste strafe die du bekommst ist deine gesundheit zu opfern?

sucht möchte immer mehr mehr mehr mehr?

sie blendet die realtiät aus und das ist viel schlimmer als die strafen vom staat.

Sagst du das auch jedem der alkohol trinkt und Zigaretten raucht? Ich will nur etwas über die rechtlichen grundlagen wissen über mein Konsumverhalten weißt du doch nichts

@TheIntestinal

Ich halte auch nicht so viel von dem aktuellen BTM Gesetz, aber daran müssen wir uns aktuell halten. Du kannst zwar für eine Legalisierung sein, solange es aber nicht legal ist begehst du einfach eine Straftat. Alkohol ist auch sehr schädlich, das ist mir klar, aber legal.

@TheIntestinal

ja, sage ich. sucht ist sucht!

aber was sagte ich denn? nur das was alle wissen also auch du? dass die gesundheit flöden gehen könnte?