Falsches Konto gepfändet, kann ich rechtlich vorgehen?

9 Antworten

Für einen Schadenersatz müsstest Du einen Schaden nachweisen. Es gibt aber den §187 StGB - Du kannst einen Strafantrag gegen Unbekannt(!) stellen.

Die Frage wäre auf was man hier das Unternehmen verklagen will.

Wenn dir ein nachgewiesener Schaden entstanden ist, kann man diesen geltend machen.

Ferner kann man ggf. über eine Vollstreckungsgegenklage nachdenken, wenn vollstreckt wird.

Ich würde das Unternehmen unter Fristsetzung zur Herausgabe des Titels auffordern.


mepeisen  04.08.2017, 15:57

Wenn man nicht der richtige Schuldner ist, hat man keinerlei Anspruch auf Titelherausgabe.
Du stellst aber durchaus die richtige Frage: Auf was soll man sie verklagen? Antwort ist einfach: Auf Unterlassung.

Wenn eine Lohn- und Kontopfändung stattgefunden hat, existiert auch ein Vollstreckungstitel. Irgendwelcher Mahnungen bedarf es nicht. In diesem Fall hat der Schuldner wohl unglücklicherweise denselben Namen, wie du. Das Gericht trifft hierbei kein Verschulden, da es nach dem Namen auf dem Titel den Pfändungsantrag prüft. Dass die Adresse nicht übereinstimmt, ist nach der langen Zeit nicht ungewöhnlich.
Das Inkassobüro hätte hier sorgfältiger prüfen müssen, ob Personenidentität besteht. Schadensersatzansprüche könnten dir zustehen, wenn dir ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ansonsten eher nicht.

Ein bezifferbarer Schaden ist, wenn überhaupt, nur in so einem geringen Umfang entstanden, dass jegliche Schadenersatzklage nicht die geringste Aussicht auf "Erfolg" hätte.

Ich kann Deine Wut verstehen, was passiert ist, ist zugegeben äußerst ärgerlich, aber das beste was Du tun kannst, ist die Sache schnell zu vergessen. Jeder weitere Aufwand bringt Dir nichts, außer, dass Du Dich noch mehr ärgerst. Ist zwar blöd, aber so ist es eben.

mepeisen  05.08.2017, 07:09

Man kann auch wegen einem Cent erstandenen Schaden klagen. Es gibt im Zivilrecht keine Nichtigkeitsgrenzen.

Zappzappzapp  05.08.2017, 10:23
@mepeisen

Es geht hier bei GF darum, vernünftige, sinnvolle Antworten zu geben und nicht darum, ob man wegen einem Cent Schaden klagen "könnte".

Wer so einen Schwachsinn machen möchte, um sein Ego zu befriedigen, vielleicht, weil er meint, dass er ja rechtsschutzversichert ist, der soll es tun (wenn die RSV es denn wirklich bezahlt), aber hier in Forum ist so ein Ratschlag absolut nicht angebracht.

mepeisen  06.08.2017, 19:05
@Zappzappzapp

Es geht vor allem mal darum, richtige Antworten zu geben.

Wenn du falsche Behauptungen aufstellst, musst du damit rechnen, dass du korrigiert wirst.

Du hast nicht geschrieben, dass es nicht sinnvoll wäre zu klagen. Du hast geschrieben, dass eine Klage wegen der geringen Höhe nicht einmal eine geringste Aussicht auf Erfolg hätte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ich stimme dir sogar zu, dass man wegen wenigen Cent eine Klage eher als sinnbefreit empfinden sollte. Alleine wegen dem Zeitaufwand ist das reichlich sinnbefreit. Aber möglich ist es und der Streitwert spielt bei der Frage des Erfolgs keine Rolle.

Ich habe kein Problem damit, dass mich Leute korrigieren, wenn sie sich besser auskennen. Das passiert nur fast nie. Das hat auch nichts mit meinem Ego zu tun. Ich weiß einfach verdammt gut, wo ich mich auskenne und wo nicht. Bei vielen Themen, wo ich keinerlei Plan habe (Beispielsweise im Breitensport, um nur mal eines deiner Themengebiete zu nennen) halte ich einfach vollständig meine Klappe, lese maximal nur mit, antworte aber nicht. So muss man mich auch nicht korrigieren

Vielleicht lohnt es sich für dich, wenn du erst mal nur intensiv liest und dich solange zurückhältst, bis du genug Wissen angehäuft hast, um tatsächlich sachlich richtige antworten zu geben? Oder gibt dein Ego dieses Vorgehen nicht her?

Zappzappzapp  06.08.2017, 19:50
@mepeisen

Vorweg zu Deiner persönlichen Anmerkung:

Mit dem Ego befriedigen habe ich nicht Dich gemeint (ich gehe nicht davon aus, dass Du selbst wegen ein paar Cent klagen würdest), sondern allgemein, das dies der einzige Grund sein könnte, dass dies jemand täte.

Und vielen Dank für Deinen Tipp, ich lese sehr viel intensiv und ich antworte ausschließlich, wenn ich sachlich richtige Antworten geben kann.

Dein Kommentar war: "Man kann auch wegen einem Cent erstandenen Schaden klagen." Natürlich kann man wegen jeder Kleinigkeit klagen, ich habe nichts anderes behauptet.

Das war aber gar nicht die Frage, wie ich vor meiner Antwort durch intensives Lesen herausgefunden habe, sondern "Kann ich mit Schadensersatz rechnen?"

Meine Antwort darauf war "...dass jegliche Schadenersatzklage nicht die geringste Aussicht auf "Erfolg" hätte."

Daran ist nichts falsch. Ich habe das Wort "Erfolg" in Anführungszeichen gesetzt. Was sollte das wohl bedeuten? Genau das, was Du sagst, was ich nicht geschrieben hätte, nämlich "...dass es nicht sinnvoll wäre zu klagen". Sollte das missverständlich gewesen sein, sorry.

Lies mal hier:

http://anführungszeichen.com/

Zitat: "ironische Hervorhebungen sind ebenfalls so zu markieren."

 Kann ich mit Schadensersatz rechnen ?


...dazu müsste Dir, soweit ich weiß, ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden sein.



geheim007b  04.08.2017, 09:36

korrekt. Das sind z.B. Rücklastschriftkosten als direkter Schaden... falls so etwas z.B. eine Vertragskündigung nach sich zieht sicherlich auch noch. Schwieriger wirds dann wenn die Vertragskündigung eine schlechtere Schufa und dadurch höhere Zinsen bei z.B. einem Kredit bedeutet.. oder gar keinen. Das ist praktisch nicht nachweisbar und auf so was bleibt man dann normal sitzen.