Falscher Tatvorwurf bei Verwarnungsgeld ( Politesse )?
Hallo ich habe einen Brief bekommen und der Tatvorwurf ist so:
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten ( Fließenden Verkehr ) dadurch Andere. >>>>>> Diesen Teil könnte ich akzeptieren, denn ich habe auf einer Seitenstraße für 2 Minuten angehalten, weil ich kurz zum Geldautomaten bei der Bank gehen musste.
Jetzt kommt das, womit ich nicht einverstanden bin, weil es nicht stimmt!
Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.
Ich habe noch nie in meinem Leben einen Schulbus geführt! Ich habe keine Ahnung was für einen Schwachsinn sich diese Politesse dabei gedacht hat. Ich habe lediglich mit Warnblinkern kurz für 2 Minuten in einer Seitenstraße, in der nicht viel Verkehr ist, geparkt um zum Geldautomaten zu gehen. Das wars. Es wurde kein Verkehr aufgehalten und es ist nicht mal eine Haltestelle in der Nähe, wo ich geparkt habe!!!
Meine Frage nun: Wenn ich Einspruch einlege, wird die ganze Sache dann wegen falscher Formulierung und falschen Vorwürfen fallen gelassen und ich muss keine Strafe zahlen?
Danke
12 Antworten
Rufe bei der im Bogen angegebenen Nummer an und kläre den Sachverhalt, das ist eine Sache von nicht einmal 5 Minuten und Du bekommst einen berichtigten Bescheid.
Hat man mehr als 25 € verlangt?
Gegen das Verwearnungsgeld kannst Du keinen Wiederspruch einlegen. Das ist nur ein Angebot eine bestimmte Summe zu bezahlen und die Sache ist erledigt. Wenn Du in den Wiederspruch gehen willst laß die angegbene Frist verstreichen und warte dann auf den Bescheid der auch die entsprechenden Gebühren enthält. Dagegen kannst Du dann frisgerecht Wiederspruch einlegen und die Sache kommt eventuell vor Gericht.
Überlege Dir aber ob Du das machst. Die Sache mit dem Schulbus kann ein leicht mögliches Versehen sein. Mit diesen Apparaten welche die Politessen haben ist es wie mit einem Computer, einmal die falsche Taste erwischt und schon kommt was ganz anderes heraus als man wollte. Die Dinger werden ja auch nur ausgelesen und danach geht automatisch die Forderung raus. Sie kann also die Schulbusgeschichte als Fehler angeben. Nur wenn es wegen der Schulbusgeschichte teurer geworden ist lohnt es sich zu Wiedersprechen.
Tatsache ist jedoch das Du in der 2. Reihe geparkt hast. Das nur eben zum Bankautomaten gehen reicht vollkommen aus. § 12 Abs. 2 StVO sagt dazu ganz klar:
"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."
Dann bezahl einfach, das ist mit ziemlicher Sicherheit die preigünstigste Lösung.
Ich glaube aber wegen dem Vorwurf mit dem "Bus" soll ich eben mehr bezahlen. Für Falschparken kriegt man doch keine 25€. Meines Wissens sind das 10, max. 15€ wenn es denn kein Behindertenparkplatz etc war.
Gib bei google einfach mal Bugelkatalog halten und parken ein.
Nicht der Schulbus macht es teurer sondern die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist allein dann schon gegeben, wenn sie einen Bogen um dein Fahrzeug machen müssen. Und das ist in zweiter Reihe sowieso gegeben, unabhängig davon, ob da nur gerade einer drumrumfahren muss oder nicht.
Du kannst nicht generell sagen, dass man für Falschparken 10 oder 15 € bezahlen muss. 10 € kostet Parken ohne Parkscheibe, allein das Parken in zweiter Reihe kostet 20€, mit Behinderung eben 25 €. Ob du nun das Ding zurückschickst, wegen des Fehlers mit dem Schulbus, egal - das Verwarnungsgeld bleibt gleich. Dann kannste auch gleich zahlen und das Ding ist vom Tisch.
Dann kannste auch gleich zahlen und das Ding ist vom Tisch.
Richtig und das noch zum Nettopreis, ohne weitere Gebühren.
Da der Tatvorwurf nach deiner Schilderung so nicht zu beweisen sein dürfte solltest du Widerspruch einlegen und abwarten was kommt.
Tut zwar nichts zur Sache aber mit was für einem Fahrzeug warst du zu dem Zeitpunkt unterwegs?
Mit einem PKW: BWM 318i <<< Welches natürlich in keinster Weiße nach einem "Schulbus" ähnelt! :D
Da hast du allerdings Recht.Keine Ahnung was die da verwechselt haben aber so solltest du das nicht stehen lassen.
Hallo :-)
In deinem Fall wäre es sehr sinnvoll, unverzüglich Widerspruch zu erheben und den falschen Tatvorwurf zu bestreiten. Bei Widerspruch wird grundsätzlich automatisch ein Verfahren eingeleitet.
Abwarten, was als Nächstes per Post kommt.
Viel Erfolg :-)
Gegen ein Verwarnungsgeldangebot hast du KEINE Rechtsmittel ........
Du kannst es annehmen und vollständig bezahlen oder du lehnst es ab.......was zur folge hat das ein Bußgeldverfahren eröffnet wird deren kosten du trägst .....summa 28,50 Euro ......
Dann hast du den Bus zwar weg ...aber die Verfahrenskosten kommen zum Parkverstoß hinzu .........
Was dann die Sache für dich teurer werden lässt
Das ganze kostet mich genau 25€