Kosten für Verwarnung wegen Falschparken

4 Antworten

Du bist ein ganz armer Mensch, dass Du "gezwungen" warst, im Parkverbot zu parken. Vielleicht denkst Du mal darüber nach, dass es Regeln gibt, die jeder einzuhalten hat. Niemand zwingt Dich, Dein Auto irgendwo abzustellen. Wenn es keinen Platz mehr für Dich gibt, musst Du halt woanders parken - wo es Dir auch erlaubt ist. Notfalls musst Du halt ein Stück zu Fuß gehen. Alternativ überlegst Du Dir vor Fahrtantritt, ob es ausreichend Parkplätze gibt.

Wenn Du Dir einen Kleiderschrank kaufst überlegst Du ja auch vorher, wo Du ihn hinstellen kannst. Oder stellst Du ihn dann einfach, weil Du feststellst, dass Du selbst keinen Platz in der Wohnung hast, vor die Tür des Nachbarn? "Ich war gezwungen ihn dort hinzustellen, weil in meiner Wohnung ja kein Platz war!"

Ich weiß, das klingt ziemlich polemisch. Aber sich erst wissentlich über die Regeln und Vorschriften hinwegsetzen und dann, nachdem man erwischt worden ist wegen der Strafe zu zittern ist schon ziemlich seltsam.

Sehr gute Antwort.

Parkverstöße werden in aller Regel mit einer Verwarnung geahndet, nicht mit einem Bußgeld.

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Die Höhe des Verwarnungsgeldes hängt aber nicht von der jeweiligen Gemeinde ab und wird auch nicht nach Lust und Laune vom Sachbearbeiter festgelegt, sondern sie ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog - einem für alle Bußgeldstellen verbindlichen Verzeichnis der Verstöße und ihrer Ahndung.

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Die Höhe hängt davon ab, welcher Verstoß genau begangen wurde und bei Parkverstößen auch davon, wie lange dort geparkt wurde und ob es zu einer konkreten Behinderung gekommen ist.

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Ohne Kenntnis dieser Details kann man daher tatsächlich nur sagen:

Das Verwarnungsgeld wird zwischen 5 Euro und 35 Euro liegen. Gebühren, Punkte, Fahrverbot und dergleichen werden nicht verhängt werden, sofern das Verwarnungsgeld fristgerecht bezahlt wird.

Du wirst ein Verwarnungsgeld zahlen müssen - kommt auf die Kommune an. Hier kostet das 10-15 Euro. Und sei froh, dass du nicht abgeschleppt worden bist - das wäre viel teuer...

das verwarnungsgeld bzw. strafe kann gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 € betragen... meistens sind es 5 €