Sonntags Parken erlaubt? Als nicht Elektroauto?

4 Antworten

Zusatzschilder beziehen sich immer auf das über ihnen befindliche Verkehrszeichen:

Es ist ein Parkplatz.

und

Dieser Parkplatz ist auf Elektrofahrzeuge beschränkt. 

und

Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.

und

Dieser Parkplatz darf nur werktags in der Zeit von 9-20h genutzt werden.

Die Antwort auf deine Frage lautet also: Nein.

Wenn du ihn außerhalb dieser Zeit nutzen wolltest, dann müsste dort ein eingeschränktes Haltverbot mit den Zusatzzeichen "werktags 9-20h" stehen.  

Hallo Schnarchix, danke für die Antwort.

also darf am Sonntag und zwischen 20-9h da auch kein Elektro Auto stehen?

LG

@Hans5555

Genau so ist es.

Denn auch das Zusatzschild mit der Zeiteinschränkung bezieht sich nur auf das Verkehrszeichen darüber (= Parkplatz) und nicht auf das Zusatzschild darüber (= 2 Stunden mit Parkscheibe).

Ich habe mal den Fehler mit einem zeitlich begrenzten Behindertenparkplatz gemacht, weil ich eine ähnliche Schilderkombination auch falsch ausgelegt hatte. Da ist zwar nichts passiert (war gegen 23.00 Uhr - ich wollte jemanden abholen), aber die Kombination hat mich dann dazu veranlasst mich darüber genauer zu erkundigen.

@Schnarchix
Zusatzschilder beziehen sich immer auf das über ihnen befindliche Verkehrszeichen

Das stimmt zwar, aber bei mehreren Zusatzzeichen bleibt oft fraglich, auf welches der über ihnen befindlichen Verkehrszeichen es sich bezieht. Das führt oft genug zu Verwirrung.

Die Bedeutung der o.g. Verkehrszeichenkombination wird mit freundlicher Unterstützung der Polizei Hamburg klar gestellt:

https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

@AntonAntonsen

Fein, dann werde ich mal bei der vorgesetzten Stelle (Abteilung für Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs) nachfragen, seit wann die Polizei solchen Quatsch zulässt.  

@Schnarchix

Worin genau liegt denn der Quatsch?

@AntonAntonsen

Oder anders gefragt: Wie kommst du zu dem Schluss, dass sich das Zusatzzeichen nur auf das oberste Verkehrszeichen beziehen kann und nicht auf eines der anderen Zusatzzeichen? (das ist ja eine uralte Diskussion, die meines Wissen nach noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist)

@AntonAntonsen
aber bei mehreren Zusatzzeichen bleibt oft fraglich, auf welches der über ihnen befindlichen Verkehrszeichen es sich bezieht.

Nein, eigentlich nicht - Die Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das nächste darüber liegende "richtige" Verkehrszeichen, nicht auf die darüber liegenden Zusatzzeichen.

D. h. die Reihenfolge der Zusatzzeichen ist grundsätzlich irrelevant.

In meiner Gegend gibt es z. B. eine Stelle, an der ein "Einfahrt verboten"-Schild mit mehreren Zusatzzeichen steht - und zwar links und rechts der Straße, und das mit verschiedenen Reihenfolgen der gleichen Zusatzzeichen. Die Bedeutung ist trotzdem eindeutig.

@Schnarchix
seit wann die Polizei solchen Quatsch zulässt.  
  1. Wo steht denn da irgendwelcher Quatsch?
  2. Was hat die Polizei damit zu tun?
@AntonAntonsen
(das ist ja eine uralte Diskussion, die meines Wissen nach noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist)

Nö, das ist meines Wissen schon immer eindeutig gewesen: Zusatzzeichen beziehen sich nie auf andere Zusatzzeichen, sondern immer auf das "Hauptzeichen" - so habe ich es zumindest in der Fahrschule gelernt, und so würde ich auch §39(3) StVO interpretieren ...

Das Parkplatz-Schild gilt gemäß des Zusatzschildes nur für Elektro-Fahrzeuge.

Für andere Fahrzeuge gilt es damit grundsätzlich nicht, es ist als für Nicht-Stromer quasi "gar nicht da", es gibt hier für sie keinen ausgewiesenen Parkplatz  - daher sind für sie auch die restlichen Zusatzschilder irrelevant.

Also:

darf man da Sonntags mit einen nicht Elektro Auto stehen?

Nein!

Die Polizei Hamburg hilft dir da gerne weiter:

https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Auszug daraus:

So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe höchstens zwei Stunden dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „werktags 9-20 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.
Das generelle Parkverbot  für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich  auch außerhalb dieser Zeiten.

Noch ein Zusatz zur Klarstellung: Für E-Kfz macht es keinen Unterschied, ob sie ihr Fahrzeug dort aufladen oder ohne aufzuladen lediglich dort parken.

Ich würde es so interpretieren.

  • Der Parkplatz ist NUR für Elektroautos (aufgrund der Ladeeinrichtung)
  • Werktags von 9:00 bis 20:00 Uhr dürfen auch Elektroautos nur zwei Stunden laden, danach auch bis zum nächsten Morgen stehen bleiben.
  • Es muss mit Parkscheibe die Ankunftszeit ausgewiesen werden, damit die zwei Stunden auch kontrolliert werden können.

Das Elektroauto, welches an einer Ladestation ohne Schnellladefunktion / Supercharger in 2h auch nur annährend geladen wurde möchte ich sehen.

@Nexana00

Schilder müssen nicht sinnvoll sein oder können andere Intentionen haben als eine Vollladung. Es könnte ja auch sein, dass man viele Kunden haben möchte und diese als Extra etwas laden dürfen. Dann ist die Limitierung sinnvoll.

@derLordselbst

Ich glaube das der Weg dorthin und zurück bereits die doppelte Menge an Strom verbraucht als das Auto in den 2h lädt. Wenn man ca 15min Fahrzeit jeweils hatte ;)