Falsche Versprechungen im Einstellungsgespräch

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Da gilt halt leider immer noch das Sprichwort: "Was Du schwarz auf weiß besitzt kannst Du getrost nach Hause tragen".

Vielleicht hätte das mit der Gehaltserhöhung ja mit der alten Personalchefin geklappt. Ohne vertragliche Vereinbarung ist das aber auch nicht sicher. Bei Personalwechsel fühlt sich an mündliche Abmachungen meist niemand gebunden.

Der Rat, sich solche Vereinbarungen schriftlich geben zu lassen, kommt ja jetzt leider zu spät. Da solltest Du aber in Zukunft auf einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag achten.

Rechtliche Möglichkeiten sehe ich hier allerdings nicht. Ich vermute mal, das Gespräch über die Gehaltserhöhung war unter vier Augen von denen zwei nicht mehr im Betrieb sind. Rede mal mit Deinem Vorgesetzten. Der kann wahrscheinlich mehr für Deine Gehaltserhöhung tun als eine Personalerin. Ich kenne das so nicht, dass jemand aus dem Personalbüro für Gehaltserhöhungen zuständig ist. Dort wird erledigt, was von den Vorgesetzten, bzw. dem AG kommt.

Hexle2  04.12.2014, 19:10

Danke fürs Sternchen.

Rechtlich hast du rein gar nichts in der Hand. Und so lange keine schriftliche Vereinbarung besteht hast du auch keine Chance irgendetwas zu fordern. Wenn du einem KV unterliegst kannst du nachsehen ob du richtig eingestuft wurdest und das bezahlt bekommst was dir zusteht. Deine Vorstellungen müssen ja nicht unbedingt dem KV entsprechen. Es kommt auch drauf an was durchschnittlich für deinen Job in der Firma gezahlt wird. Gibt es Kollegen die den gleichen Job machen und mehr verdienen? Dann hättest du eventuell eine Chance, aber ansonsten sieht es eher schlecht aus da du sicher die Versprechen auch nicht beweisen kannst.

Ich bin finanziell ruiniert weil ich der Personalerin geglaubt habe

nachdem nichts schriftliches in Deinem Vertrag steht, war dies etwas leichtsinnig. Wäre Dir z.B. gekündigt worden, wäre der Traum auch geplatzt

Nie mündliche sachen glauben das hätte im vertrag schriftlich so festgelegt werden müssen dann wäre es bindend

wfihsw  01.12.2014, 21:43

Natürlich ist mündlich gültig. Solange im Vertrag nicht steht von "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.". Beim Bäcker machst Du ja auch einen mündlichen Kaufvertrag. Und kannst das Brötchen einen Tag später nicht wieder zurück bringen und sagen war ja nur mündlich. Natürlich ist es in der Praxis kaum vorstellbar das man in diesem Fall das beweisen kann. Am besten man geht zum Chef und einigt sich auf einen Kompromiss.

Markfire  01.12.2014, 21:44
@wfihsw

und in 99% aller Arbeitsverträge heißt mündliche nebenabreden sind nicht gültig^^

Ja das kenne ich. Deshalb immer alles schriftlich festhalten!