Falsche Beschuldigung beim Jugendamt wie gegen die Person vorgehen?

12 Antworten

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Strafanzeige würde ich stellen:

§ 187 STGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 STGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oderverbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie wäre es denn, wenn du einfach mal mit den betreffenden Personen reden würdest?

So lassen sich Probleme meist am besten regeln.

Wenn es wirklich falsche Beschuldigungen sind, dann sollte das Jugendamt diese Leute mal einladen, wo ihr dann "unangemeldet" dazukommt, sodass diese Leute dann mal vor allen Anwesenden zu ihren Beschuldigungen Stellung nehmen müssten.

Alternativ kann man sie natürlich auch anzeigen.

dem jugendamtsmitarbeiter stellst du einen kaffee hin und paar kekse. machst einen netten plausch und kümmerst dich danach um deine guten freunde. da du weißt wer dich in die pfanne haut, nimmst du namen u. adresse, ab zur polizei und wegen verleumdung, falsche verdächtigung anzeigen.

Danke schön, so haben wir das jetzt auch mit dem Mitarbeiter und unserer Anwältin besprochen.

Gehe zur Polizei und stelle eine Anzeige wegen Verleumdung ubd böser Nachrede. Vielleicht kannst du ha noch so was wie Irreführung der Behörden rausschlagen.