Falsche Behauptungen der Mutter!?

5 Antworten

Ich kann gut verstehen, dass du jetzt große Angst bekommst. Es hat aber einen Grund, dass der Lebensmittelpunkt deiner Tochter bei dir ist: Die Krankheit deiner Frau.

Behauptungen sind keine Beweise, da aber nun mal eine Behauptung im Raum steht, muss das geprüft werden - zum Wohle des Kindes. 

Kein verantwortlicher Mitarbeiter von Jugendamt oder Familienhilfe wird dich aufgrund dieser Behauptung von deinem Kind trennen - hoffe ich für dich. Leider kann man eine Dreijährige nicht einfach dazu befragen, aber es gibt geschulte Kinderpsychologen, die das herausfinden können, ohne die Kinder mit den damit verbundenen Erinnerungen zu belasten.

Hast du Nachbarn oder Verwandte, die dich täglich im Umgang mit dem Kind erleben? Sie könnten dich im Ernstfall unterstützen und für dich aussagen. Ein früher Rat von einem Anwalt für Familienrecht kann natürlich auch nicht schaden - wenn du ihn dir leisten kannst.

nerosun 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:41

Anwalt...kein Problem

ich war z.G.nicht verheiratet, meine Nachbarn, die halbe Strasse könnte uns unterstützen ...ja-Gute Idee!

Sicherlich sind Behauptungen keine Beweise...aber sie sind sehr sehr unangenehm...sie belasten den Alltag

dielauraweber  26.06.2016, 15:09

die eltern haben beide abr, somit geht das kind solange hin und her, bis das abr für einen entschieden wird.

familie, freunde, straßenbewohner sind uninteressant, sie werden vor gericht garnicht gehört, da die freune, familie und bekannten der km genau das gleiche zum munde sprechen wie deine.

mirolPirol  26.06.2016, 15:14
@dielauraweber

Wer sagt das? Wieso sollten Nachbarn ihm zum Munde sprechen, egal ob er das Kind schlägt oder es liebevoll behandelt?  Wenn ich als Nachbar vor Gericht eine Aussage machen muss, rede ich doch niemandem zum Munde, ich würde mich ja strafbar machen!

Menuett  26.06.2016, 17:18
@mirolPirol

Das interessiert keinen Menschen, was die Nachbarn, Verwandten, Bekannten und Freunde sagen.

Das interssiert nur dann, wenn sie Zeugen von Mißhandlungen wurden.

Und das ist hier nicht der Fall.

dielauraweber  26.06.2016, 18:16
@mirolPirol

nachbarn oder straßenleute werden vor familiengerichten nicht gehört. NIE - es ist also unerheblich was du denkst oder wie auch immer. egal was vor familiengerichten gesagt wird, es ist NIE die wahrheit. es wird MEISTENS gelogen das sich die balken biegen.

Menuett  26.06.2016, 17:16

Kein Mitarbeiter des JAs kann hier rechtlich etwas unternehmen, die Familienhilfe noch viel weniger...

Er braucht jetzt ganz schnell, ganz dringend einen Rechtsanwalt. Nur der kann die entsprechenden Anträge stellen.

sofort einen antrag bei gericht stellen auf alleiniges abr und der sofortigen rückführung des kindes. geh morgen sofort in die kita und schau nach ob dein kind dort ist. wenn es dort ist, hole es ab. lege fest, dass die km das kind nicht mehr abholen darf und auch keinen kontakt zum kind hat bis auf weiteres.

suche dir für den antrag auf rückführung des kindes einen anwalt und alles im eilverfahren. die sache muss zügig erfolgen. umso länger du wartest, umso sicherer wird kind bei mutti bleiben.

fange damit an, die kita zu kontaktieren und zu schauen ob kind dort ist. sofot holen. einwohnermeldeamt überprüfen ob kind noch bei dir gemeldet ist und denen erklären, dass eine ummeldung des kindes von dir untersagt wird.

dann beratungsschein holen und wenn nötig prozesskostenhilfe beantragen. handle zügig. eine familienhilfe kann dir hier nix helfen.

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, noch beide?

Ganz fix zum Anwalt und eine einstweilige Verfügung erwirken.

Lass das das Erste sein, was Du morgen früh machst. Und hör nicht auf, bis du das durchgesetzt hast.

Direkt danach ruftst Du den sozialen Dienst vom Jugendamt an und lässt Dich beraten.

Lass Dich nicht darauf ein, die Kleine erstmal dort zu lassen. Ist sie erstmal da, bekommst Du sie nur unter Schwierigkeiten wieder.

Das Jugendamt kann nur beraten und informieren, kann aber sonst rechtlich nichts unternehmen.

Lass die Mutter keine Tatsachen schaffen.

Die Idee mit einem Anwalt Kontakt auf zu nehmen, die scheint mir in Deiner Situation angebracht.

Warte mal noch ab, was die Familienhilfe sagt.


dielauraweber  26.06.2016, 15:06

es ist egal was die sagt.

Menuett  26.06.2016, 17:20

Wen interessiert denn eine rechtlich kaum bewanderte Familienhilfe?

Die soll Erziehungfähigkeit vermitteln, sonst nix.

Im Gegenteil, wenn er eine Familienhelferin hat, bedeutet dies, dass er mit der Erziehung ja nicht alleine klargekommen ist.

martinzuhause  27.06.2016, 08:12
@Menuett

eigentlich bedeutet das für das gericht da eher, das er bereit ist hilfe anzunehmen und das beste für das kind zu machen

wie stehst du zu deinem familienhelfer?

der müsste dir da auch gut helfen können?

nerosun 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:19

Eigentlich ganz gut, ich vertraue der Dame, sie hat in der vergangenheit immer recht gut vermittelt zw. uns

Brexitrockt  26.06.2016, 14:21
@nerosun

das wird dann eigentlich easy

besprich das erst mal mit der

dielauraweber  26.06.2016, 15:05

in dieser situation kann dieser familienhelfer garnix tun.

Brexitrockt  26.06.2016, 15:07
@dielauraweber

na sicher, dir arbeiten doch mit dem jugendamt zusammen

sie sagt jetzt, er würde sie schlagen

der familienhelfer, der in der familie ist, redet da natürlich auch mit

der ist doch am nächsten von allen dran

Menuett  26.06.2016, 17:19
@Brexitrockt

Das Jugendamt hat hier aber keinerlei rechtliche Handhabe.

Nee, das spielt hier keine Rolle.

Hier ist nur wichtig, dass Mann schnell ist.

dielauraweber  26.06.2016, 18:15
@Brexitrockt

das jugendamt ist uninteressant, der familienhelfer ist uninteressant. die spielen in der geschichte überhaupt keine rolle, die sagen auch nix. ein anwalt und das abr sind sachen die interessant sind und ganz zügig benötigt werden.