Kann ich Umgang verweigern bei ständiger Gewaltandrohung und Beleidigung auch vor dem Kind?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du solltest ganz klar einige sachen voneinander trennen. deine baustelle ist ein übergriffiger ex und den solltest du konsequent anzeigen.

wenn er dich ständig annonym anruft, dann wäre deine erste handlung telefonnummern alle ändern, mailadressen ändern und wichtige mails umleiten an die neue adresse. dann soll er dich vollspamen in den alten adressen, wen interessiert es. die neuen telefonnummern nur noch menschen geben denen du vertraust.

wenn er dich also erreichen will, dann nur noch zu händen deines postkastens.

deine nächste baustelle ist der umgang. die übergaben, würde ich völlig unpersönlich machen. sorge dafür, dass er dir nicht mehr begegnet. schicke das kind allein raus, mach die tür zu. wenn du siehst, dass kind kommt, lass es rein und mach die tür wiederum zu. sprich nicht mit ex, schau ihn nicht an und ignoriere das er da ist. wenns dir besser und sicherer erscheint, dann hole dir einen guten freund, der sich an die tür positioniert bei den umgangsübergaben und kein wort spricht mit ex. irgendwelche dinge die besprochen werdne müssen, können in einem umgangstagebuch niedergeschrieben werden. ansonsten kommunikation schriftlich zu händen deines postkastens.

sollte es eskalieren, würde ich umgang abbrechen und einen umgangspfleger installieren lassen und dann soll er es gerichtlich einklagen.

aber zeige den menschen an, wenn er dich stalkt, bedroht, nötigt was auch immer. lass dir nichts gefallen, aber streite dich nicht mit sowas.

Ganz wichtig eine Anwältin da kannst du Prozesskosten Beihilfe beantragen erkundige dich über ein Gutachten für die kleine und dann beanträgst du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsrecht! Alles was du beweisen kannst irgendwelche sms oder Nachrichten ausdrucken und mit zum Anwalt nehmen! Wenn du dann von Gericht ein Urteil hast das er umgangsrecht hast kannst du auch Geldstrafen bekommen! Ich habe das ähnliche durch du kommst da wirklich nur mit dem Anwalt raus!

LilaHexlein 
Fragesteller
 21.02.2016, 10:46

vielen Dank! ist allerdings die Frage inwiefern ich etwas verweigern darf bei akuter Bedrohung^^ - sprich inwieweit ich eine Kindswohlgefährdung hier geltend machen kann?

Delfin1987  21.02.2016, 14:56

Hört sich schlimm an aber solange nichts passiert darfst du es nicht! Hab das alles durch! Und auch mir wurde gedroht ohne Ende! Ich konnte es schriftlich vorweisen hab auch da Telefonat oft aufgenommen mit Ankündigung sonst macht man sich ja strafbar und hab das ans Jugendamt geschickt usw hol dir eine Anwältin am besten schon gestern

@ LilaHexlein

Alleinerziehend, hast du das alleinige Sorgerecht, noch verheiratet und und ?

Ich glaube mit der Frage wärst du besser bei einem Anwalt für Familienrecht aufgehoben. Oder beim Jugendamt je nach deinem Fall.

Unter bestimmen Umständen kann das Umgangsrecht verwehrt werden, aber dann wird das schon genau überprüft.

Nur mit deiner dürftigen Information kann man dir hier auch nicht weiterhelfen und ich glaube, ganze Familienverhältnisse gehören auch nicht in die Öffentlchkeit.

LilaHexlein 
Fragesteller
 21.02.2016, 10:27

Seit der Trennung bin ich einem regelrechten Psychoterror ausgesetzt. Über anonyme Anrufe bishin zu persönlichen und verbalen Angriffen und Drohungen. Auch vor unserem Kind hat er diese Äußerungen mehrmals getroffen, die genaue Wortwahl möchte ich hier lieber nicht wiedergeben. Seit er eine neue Freundin aus Polen hat, droht er nun auch mit Polenmafia und der Entführung des Kleinen. Gestern war nun wieder so ein Anruf (ich zeige alles an) und jetzt platzt mir einfach langsam der Kragen und es wird auch damit gedroht, dass mir "die Bude auseinander genommen wird" ...leider haben wir auch geteiltes Sorgerecht, das kommt ebenfalls noch dazu - im Moment bin ich recht Ratlos aber habe ihm vorerst bis zur Klärung den Umgang verweigert - muss ich jetzt mit Strafverfahren o.ä. rechnen?

Turbomann  21.02.2016, 10:36
@LilaHexlein

@LilaHexlein

Na ja beim geteilten Sorgerecht hat er trotzdem das Recht sein Kind zu sehen. Nur:

wenn du bedroht wirst, er kann das ja als pures Druckmittel benutzen oder er führt das aus, was er angedroht hat. Keiner hier kennt deinen Mann,

dann musst du das anzeigen.

Deshalb hole dir sc h n e l l s t e n s Hilfe. Familienunterstützung, Freunde und vor allem ein Anwalt, der dich rechtlich berät.

Nur weil du ihm gesagt hast, dass er sein Kind vorläufig nicht gesehen hat, bekommst du sicher keine Strafe. Das wird der Anwalt für dich klären.

Denke mal mehr solltest du nicht in der Öffentlichkeit nicht preisgeben.

LilaHexlein 
Fragesteller
 21.02.2016, 10:44
@Turbomann

Es ist ja auch so, dass ihm ab und an nur mal einfällt, dass er noch ein Kind hat... So steht er teilweise plötzlich vor der Tür, dann meldet er sich 6 - 7 Wochen gar nicht bei ihm, dann meint er, er will ihn sehen usw. auch wegen diesem hin und her habe ich bereits gesagt, dass der Kleine Beständigkeit braucht und Regelmäßigkeiten... kapiert der Mann nicht und meint eben wortwörtlich "das ist mein Sohn mit dem mache ich was ich will und ich will meinen Sohn sehen und mitnehmen wann ich will" ...ich habe bereits versucht ihm mal zu erklären, dass ein Kind kein Auto ist das man so benutzt wie man es gerade braucht - kapiert er natürlich nicht und kennt nur verbale und körperliche Angriffe.

Turbomann  21.02.2016, 10:51
@LilaHexlein

@ LilaHexlein

Hier gebe ich dir meinen letzten Kommentar,

denn jetzt kann dir wirklich nur noch der Anwalt helfen und längere Diskussionen bringen dich leider heute nicht weiter..

Der wird dir auch sagen können, wie du dich deinem Ex oder getrennt lebenden Partner verhalten sollst, musst. Auch was eure gemeinsames Kind betrifft. 

maja11111  25.02.2016, 08:13
@LilaHexlein

DU musst ihm grenzen setzen. schicke einen umgangsplan: in den geraden/ungeraden wochen kannst du dein sohn von fr. 16 uhr bis sonntag 16 uhr sehen (oder so), weitere umgangstage sind ostermontag, pfingstmontag, der erste oder zweite weihnachtsfeiertag, die osterferien, die ersten drei wochen sommerferien, die zweite woche herbstferien und der neujahrstag 2017. grundlage ist der ferienplan meines bundeslandes.

abweichungen von diesem plan wird es nicht geben.

an den tagen xy u z hat ist der umgang wie folgt, da meine eltern da geburtstag hat, meine nichte, meine tante, mein freund. das ausweichwe ist da xy.

weitere kommunikationen richte bitte an meine dir bekannte adresse.

sollten umgänge deinerseits nicht wahrgenommen werden könnne aufgrund von krankheit/urlaub/schicht - dann sind diese abzusagen via e-mail oder per post.

nun mach das schick und sende ihm das zu. wenn er also wochenlang nicht erscheint dann hat er pech gehabt. erscheint er außerhalb seines umgangswe, dann hat er wieder pech gehabt. schick ihn weg. wenn er nicht geht und terror schiebt, dann hole die polizei. deine anwältin freut sich darüber.

wenn er umgangswe hätte laut plan, dann habe das kind fertig und gib es mit. aber nur weil er lt. plan umgang hat.

keine anrufe, keine streiterein vor der tür. sei du der starke erwachsene, egal wie bescheiden es dir geht, egal wieviel angst du innerlich hast. sprich nicht mehr mit ihm. und denke daran: er hat keine macht über dich, nur wenn du ihn lässt.

du kannst dich vor allem an das Jugendamt deswegen wenden!

vielleicht könntest du noch ein paar Informationen mehr dazu schreiben?

LilaHexlein 
Fragesteller
 21.02.2016, 10:30

Leider ist es so, dass in Berlin die regionalen Dienste nicht Besetzt sind, das heißt; es gibt keine Bearbeiter, keinen der sich Zuständig fühlt und wenn dann mal einer da ist, dann ist der eine Woche darauf wieder weg, da es nur "Notbesetzungen" gibt.... ich habe bei "Turbomann" ein paar genauere Angaben dazu gemacht....

Turbomann  21.02.2016, 10:39
@LilaHexlein

Dann suche dir heute schon einen Anwalt heraus und mache schnellstens einen Termin.

 Ich drücke dir die Daumen, dass du dich nicht weiter einschüchtern lässt und zusammen mit dem Anwalt das richtig geregelt werden kann..

.

Wonnepoppen  21.02.2016, 12:28
@Turbomann

"Regionale Dienste? Keiner ist zuständig?

Da ich in einer Kleinstadt wohne, ist mir das unverständlich u. ich kann dir auch nur denselben Rat geben  wie Turbomann!

Wende dich ans Jugendamt - es ist dazu da, die Interessen des Kindes zu vertreten.

Über  das Jugendamt wird auch das Umgangsrecht vor Gericht geregelt.

JanRuRhe  21.02.2016, 10:22

Richtig. Umgang verweigern geht nicht. - aber du kannst begleiteten Umgang fordern. Das passt jemand vom Jugendamt oder beauftragte Personen auf.

LilaHexlein 
Fragesteller
 21.02.2016, 10:34

Leider ist es so, dass in Berlin die regionalen Dienste nicht Besetzt sind, das heißt; es gibt keine Bearbeiter, keinen der sich Zuständig fühlt und wenn dann mal einer da ist, dann ist der eine Woche darauf wieder weg, da es nur "Notbesetzungen" gibt.... ich habe bei "Turbomann" ein paar genauere Angaben dazu gemacht....

landregen  21.02.2016, 10:35
@LilaHexlein

Mach einen schriftlichen Vorgang draus. Schildere die Situation schriftlich, mach es eilig - und wenn schon einige Wochen ohne Bearbeitung ins Land gegangen sind, dann mach eine Dienstaufsichtsbeschwerde.