Strafvereitelung - Freund wurde angezeigt von der Polizei?
Hey leute bin neu hier,
Mein Freund hat ein Brief von der polizei bekommen dort steht drin das es eine vorladung ist betreff ''Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat, Strafvereitelung §258 StGB''
Es war so das er letztes jahr da war er 17 gesehen hat wie sein freund sich geschlagen hat, es kam zur gerichtverhandlung etc dort hat er gesagt das der kläger zu erst zu geschlagen hat und nicht sein freund, die polizei meinte wenn es eine falschaussage gibt bekommt er diese vorladung also eine anzeige er sagte ok.
Mittlerweile ist mein freund 18 und hat jetzt den brief bekommen.
meine frage was kann ihm passieren? er war der einziegste zeuge für sein freund sein freund hatte eine strafe im wert von 400€ bekommen aber wer der jenige war der zu erst zugeschlagen hat ist nie wirklich raus gekommen, kann die polizei mein freund trotzdem veruteilen für eine falschaussage? und welche strafen können auf ihn zu kommen
5 Antworten
Gab es weitere Zeugen, die was anderes sagen?? Ohne geeignete Verdachtsmomente wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Alles weitere hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
Da Dein Freund zur Tatzeit aber erst 17 war, dürfte es etwas mildere Strafen geben.
Ja es gab auf der gegen seite 2 zeugen wobei die eine zeugnin nur qutasch erzählt hat sprich konnte auf fragen nicht antworten und hat bei der polizei was anderes als dann beim gericht
In Deutschland ist zunächst einmal niemand verpflichtet, eine begangene Straftat zu melden. Ein geplantes (!) schweres Verbrechen ist deshalb zu melden, weil man es noch verhindern könnte. Wenn aber aktiv (!), zum Beispiel durch falsche Angaben dabei geholfen wird, die Verfolgung und Bestrafung zu verhindern, dann ist das "Strafvereitelung und je nach Lage "Meineid" etc. Das ist natürlich zu bestrafen, insbesondere dann, wenn nun ein anderer dadurch belastet wird. Die Höhe der Strafe ist in Deutschland stets lächerlich niedrig.
kann die polizei mein freund trotzdem veruteilen für eine falschaussage?
Die Polizei kann nicht verurteilen. Das kann nur ein Richter!
Falls der Richter ihn verurteilt, bekommt er vermutlich eine Strafe die nicht höher sein darf als die 400 €.
und wer zahlt die gerichts kosten? muss er das auch tun? sein freund der für 400€ verurteilt wurde musste sie ja auch nicht zahlen
und soll er weiterhin sagen das es so war oder soll er sagen er weiß nicht wer zuerst zugeschlagen hat was ist besser? bei seiner aussage zu bleiben oder einfach sagen das er gelogen hat und nciht weiß wer zuerst zugeschlagen hat
Mein freund geht noch zur schule was würde das heißen?
Er kriegt Sozialstunden...
WEnn es klar ist,das er eine Falschaussage gemacht hat kann er freilich veruteilt werden. Das kann eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden sein.
Wie hoch kann die Geldstrafe sein?
und was ist damit gemeint?
Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe
Wie hoch kann die Geldstrafe sein?
Gar nicht, da Geldstrafen im Jugendstrafrecht nicht vertreten sind.
Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe
Die Strafe für die Strafvereitelung darf nicht höher sein, als die Strafe, die für die gedeckte Tat angedroht wird.
Mit 17 kriegt man keine Geldstrafe!
meine frage was kann ihm passieren?
Das geht dich meiner Meinung nach nix an.
kann die polizei mein freund trotzdem veruteilen für eine falschaussage?
Nein. Aber das Gericht kann es.
Vorausgesetzt, beide bekommen das gleiche Gehalt. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen und nicht in Eurobeträgen festgelegt.