Ehegattennachzug un Schulden

2 Antworten

ihr braucht die Nachweise..Euren Lebensunterhalt...selbst..ohne staatliche Hilfe zu sichern...siehe beigefügten Gesetzestext ..m.frd. G.h Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1** AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis weiter in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist**

§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

(1a) *Ein ****Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen****,* oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.

Aber ich mache Akzent darauf, dass mein Mann DEUTSCHER ist. Und im Gesetz steht, dass Ehegattennachzug ist UNABHÄNGIG von Einkommen.

Gibt es Erfahrungen, wann Ehegattennachzug ZU DEUTSCHEN nicht möglich ist?

Ausser: "(1a) Ein ****Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen****, oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde."

@Isabel4231

Ich kenne die Gesetze Deiner Aussage von Dir nicht:: unabhängig vom Einkommen..bitte sende das mal, in diesem Jahr wurden die Zuzugsbedingungen geändert, wegen der hohen Arbeitslosigkeit hier..danach ist eine Misch(Nationalität) Ehe kein Grund mehr um hier einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Der Gesetzgeber geht davon aus es ist dem deutschen Ehepartner zu zumuten auch im Heimatland des Partners zu leben.

Da die jetzige Gesetzesgrundlage noch sehr jung ist, gibt es noch nicht viele Urteile dazu....in ein paar Ablehnungsurteilen wird darauf hingewiesen es sind Einwanderungsversuche in das hiesige Sozial-System und deswegen abgelehnt worden.(Scheinehen)...kann Dir z.Z. keine günstigeren Info's geben..m.frdl.G.h

Die Sicherung des Lebensunterhaltes muss, bei Ausländern die mit einem Deutschen verheiratet sind nicht zwangsläufig gesichert sein. "Der Familiennachzug zu einem Deutschen setzt voraus, dass dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Von der Notwendigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Familienmitglieds wird gegebenenfalls abgesehen."(VV zum AufenthG) Das heißt, dein Mann muß SEINEN Lebensunterhalt sichern aber nicht zwangsläufig auch deinen. Anders liegt der Fall, wenn dein Mann ein Doppelstaatler ist (Deutsche und eine zweite Staatsangehörigkeit). Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist später wichtig, da du sonst keine Niederlassungserlaibnis bekommst.

Mein Mann ist Deutscher von Geburt. Er ist in Deutschland geboren, gelebt und lebt jetzt. Es geht noch nicht um Niederlassungserlaibnis , sondern NUR um meine einreise-Visum. Ist es normal, dass Ausländerbehörde mir Visum nicht gibt wegen nicht reichende Einkommen meines Ehemannes?! Gibt es Sinn zum Anwalt zu gehen? Wie können wir unsere Familiengemeinschaft schützen?

@Isabel4231

Das hab ich schon alles verstanden, wenn dein Mann SEINEN Lebensunterhalt sichern kann, gibt es keine Probleme, hat dein Mann jedoch jetzt schon einen Anspruch auf Sozialleistungen, ist es eine Ermessensentscheidung ob du ein Visum bekommst.