Falsch Parken "Zeichen 260"?

5 Antworten

Hallo Lars2233,

für den Verstoß sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog kein Bußgeld, sondern nur eine der drei folgenden schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld vor.

Tatbestandsnummer: 141062

Tatvorwurf: Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.

Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 741039

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß

oder

Tatbestandsnummer: 141063

Tatvorwurf: Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen
250/251/253/255/260 *) gesperrt war und behinderten +) dadurch
Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 741039

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß

oder

Tatbestandsnummer: 141064

Tatvorwurf: Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatTab.:  741039

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß

Gem. dem von Dir angeführten Text, dürfte die Nummer 1 mit dem Verwarnungsgeld von 30,00 Euro zutreffend sein. Andernfalls hat 5,00 Euro mehr.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo.

Das du in der Straße nicht reinfahren darfst. kann zwischen 20- 35 € liegen.
Ggf. Abschleppkosten und Gebühren..

Bley 1914 aus dem Oldenburger Münsterland

Bei Missachtung des Verkehrszeichens steht im Bußgeldkatalog ca 20 Euro. Wie das mit dort geparkten Fahrzeugen ist, weiß ich es nicht.