Ist parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist?

3 Antworten

https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

Du hast Recht, wo das parken nicht verboten ist, ist es erlaubt. Wo genau es verboten ist, steht im Par. 12 der StVO. Schau aber nocheinmal nach, ob nicht ein Parkverbot nach Par. 12 (3), Ziffer 3 oder (4) StVO zutreffend wäre.

Ansonsten hast du derzeit noch keinen Bescheid nach dem OWiG bekommen, sondern es wird das vereinfachte Verfahren der Verwarnung angewandt (zwischen 5 undd 55 €). Bei einer Verwarnung gibt es keine Rechtsmittel.

Wenn du der Verwarnung aber nicht zustimmst, indem du dich äußerst bzw. das Verwarngeld nicht innerhalb von 14 Tagen zahlst - dann wird ein kostenpflichtiges OWiG-Verfahren eingeleitet - wenn die Behörde deiner Äußerung nicht zustimmt.

Hört sich so an, als ob du auf einem Gehweg oder ähnlichem geparkt hast, bzw so, dass keiner vorbei gehen konnte?

Nein, da ist überhaupt kein Gehweg.

Fußgänger müssen auf der Straße (ich würde das allerdings gar nicht Straße nennen) gehen und mein Auto hat sie überhaupt nicht behindert. Es steht ja auch in keinster Weise dort, dass ich jemanden  behindert habe.