Ist parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist?
Hallo, habe einen Strafzettel für falsches Parken bekommen und schon einiges gelesen. Darum meine ich, dass gilt: Parken ist erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Dann gibt es noch paar zusätzliche Regeln (Einfahrten, Kreuzungen, Andreaskreuze etc, das ist hier alles nicht der Fall). Ich bekam einen Strafzettel und auf der Benachrichtigung steht nun: "Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war". Was sagt Ihr nun? Parken also doch nur erlaubt, wenn ein Schild das sagt? Noch etwas: Man kann sich ja äußern, wenn man "mit der Verwarnung nicht einverstanden ist". Das wollte ich gerade tun, habe dann aber gelesen, dass sich dann - falls der Einspruch nicht akzeptiert wird - die Gebühren um 28,50 € erhöhen, was ich eine Unverschämtheit finde. Was sagt Ihr??? Ich parkte übrigens in einer ganz kleinen schmalen Zubringerstraße zu einem Ruderverein an der rechten Seite halb in Busch (damit ich die Straße nicht blockiert habe).
3 Antworten
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
Du hast Recht, wo das parken nicht verboten ist, ist es erlaubt. Wo genau es verboten ist, steht im Par. 12 der StVO. Schau aber nocheinmal nach, ob nicht ein Parkverbot nach Par. 12 (3), Ziffer 3 oder (4) StVO zutreffend wäre.
Ansonsten hast du derzeit noch keinen Bescheid nach dem OWiG bekommen, sondern es wird das vereinfachte Verfahren der Verwarnung angewandt (zwischen 5 undd 55 €). Bei einer Verwarnung gibt es keine Rechtsmittel.
Wenn du der Verwarnung aber nicht zustimmst, indem du dich äußerst bzw. das Verwarngeld nicht innerhalb von 14 Tagen zahlst - dann wird ein kostenpflichtiges OWiG-Verfahren eingeleitet - wenn die Behörde deiner Äußerung nicht zustimmt.
Hört sich so an, als ob du auf einem Gehweg oder ähnlichem geparkt hast, bzw so, dass keiner vorbei gehen konnte?
Nein, da ist überhaupt kein Gehweg.
Fußgänger müssen auf der Straße (ich würde das allerdings gar nicht Straße nennen) gehen und mein Auto hat sie überhaupt nicht behindert. Es steht ja auch in keinster Weise dort, dass ich jemanden behindert habe.