Falsch beschuldigt bei der Arbeit?

6 Antworten

Anzeigen wegen übler Nachrede:

§ 186 BGB 
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wegen übler Nachrede verklagen.

Anzeige geht nicht, es ist Klage [hab mich wg ähnlichem von Anwalt beraten lassen. Da pisste sich die Person fast ein, als ich darlegte, dass ich das machen werde, wenn sie das nicht unterlässt.. und meinen Chefs in förmlichem Gespräch mitteilte, dass ich a) mich bei Anwalt beraten liess und b) gg klagen werde]

Eugeen  12.01.2019, 17:45

Richtig

Mikkey  12.01.2019, 17:57

Üble Nachrede ist Strafrecht, Anzeige reicht tatsächlich nicht, statt Klage (Zivilrecht) muss man einen Strafantrag stellen.

Grundsätzlich kann der Kollege, der dich beschuldigt hat, von deinem Arbeitgeber deswegen gekündigt werden. Wenn du einen guten Arbeitgeber hast, sollte das auch passieren. Sonst wende dich am besten an deinen HR Manager und lass dich zu diesem Thema beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo.

anzeigen wegen üblere Nachrede, und die Kosten fordern am Besten über Privatklage .

Verdacht falscher Verdächtigung ist ein Strafdelikt nach $ 164 StGB

Eugeen  12.01.2019, 17:44

Richtig

Mikkey  12.01.2019, 17:56

Passt hier aber nicht, der Verdacht wurde nicht ggü. einer Behörde geäußert. Nach §186 kann aber ein Strafantrag gestellt werden.