Zu Unrecht des Schwarzfahren beschuldigt was kann ich tun?

6 Antworten

Sofort Einspruch einlegen und am besten telefonisch nachhaken, von wem die Anzeige kam, und mit Demjenigen Tacheles reden. 6x schwarzgefahren würde ja bedeuten, "Du" wärst 6x von jemandem kontrolliert worden, oder? Hast Du vielleicht mal Papiere verloren, mit denen sich jemand anderes jetzt ausweisen kann? Oder es handelt sich um eine simple Namensverwechslung, vor allem wenn Du einen Allerweltsnamen trägst.

Früher war es bei uns in Berlin so das man nur einen Namen und Geburtsdatum angeben musste und die Kontrolleure dann eine telefonische Abfrage gemacht haben um zu sehen ob es dich gibt. Also konnte jeder, jeder sein. Ich glaube mittlerweile warten sie auf die Polizei um deine Personalien festzustellen wenn du dich nicht ausweisen kannst. Du kannst auf jedenfall Einspruch erheben und dann müssen sie dir erstmal das Gegenteil beweisen.

Ich hoffe das wird sich aufklären. Wenn derjenige kein Ausweis dabei hatte dürfte es eigentlich nicht so viel wiegen seine Aussage

Jop. Wenn du schwarz fährst, dann musst du Namen und Addresse benennen (das ird nicht überprüft)....also war dann wohl jemand der dich kennt.

Bei der örtlichen bahn nachfragen