Seit 11 Wochen auf Arbeit nicht krankgemeldet. Werde ich entlassen wenn ich mich jetzt krankmelde?
Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem und bin in einer Blöden Situation. Mein AG ist sehr streng was Krankmeldungen angeht. Ich bin seit Anfang 2018 dort beschäftigt und war bis November letztens Jahres nur 2 mal für 4 Tage krank und beim zweiten Mal würde ich anschließend direkt zu den Personalvorgesetzten gerufen die mir ein schlechtes Gewissen gemacht haben und das sie glauben das ich nur krank feiern will usw. dabei war ich beides mal wirklich sehr krank. Jetzt ist dieses Gespräch 11 Wochen her und mir ging es zwischendurch schon mal sehr schlecht aber vor Angst bin ich auf die Arbeit gegangen aber jetzt habe ich starke Bauchschmerzen und Übelkeit und sitze hier auf der Arbeit weil ich mich nicht traue zuhause zu bleiben.
Denkt ihr, das ich diesmal gekündigt werde auch wenn es fast 3 Monate her ist das ich zuletzt krank gemeldet war? In der Zwischenzeit habe ich außer Urlaub nicht gefehlt. Als ich mal starke Kopfweh hatte habe ich mir einen Urlaubstag genommen damit ich mich nicht krankmelden muss aber sonst nichts :(
könnt ihr mir einen Tipp geben was ich tun kann?
danke!
9 Antworten
Du bist aus der Probezeit, also gehe zum Arzt, lasse Dich krankschreiben, gut ist.
Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund, hat Dein AG mehr wie 11 Vollzeitbeschäftigte, wovon ich ausgehe, genießt Du den Kündigungsschutz.
"Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund". Das ist Quatsch. Tatsächlich stellt Krankheit die häufigste personenbezogene Kündigung war.
Wer lesen kann!
Wo schreibe ich bitte, dass während der Probezeit NICHT gekündigt werden kann??
Der FS befindet sich im Übrigen außerhalb der Probezeit. Aber auch das schreibe ich ja oben schon, von wegen lesen und verstehen .....
Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst für Mitarbeiter eines Betriebes ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl. Dabei werden nur die ständig beschäftigten Mitarbeiter gezählt. Auszubildende zählen nicht. Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden werden mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Mitarbeiter mit einer Stundenzahl von mehr als 20 Stunden bis einschließlich 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Alle Mitarbeiter die bis zu einschließlich 20 Stunden arbeiten, werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt. Grundsätzlich liegt der Schwellenwert für alle Mitarbeiter eines Betriebes bei 10 Mitarbeitern. Dies bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst, wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Für Mitarbeiter, die schon vor dem 31.12.2003 beschäftigt waren, gelten ggfs. Ausnahmeregeln, da zum damaligen Zeitpunkt der Schwellenwert noch 5 Arbeitnehmer betrug und nach der Erhöhung des Schwellenwertes diesen Arbeitnehmern ein gewisser Bestandschutz gewährt werden sollte. Komplett hier:
https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsschutz.php
Einem Mitarbeiter kann in und außerhalb der Probezeit gekündigt werden, was du meinst ist das Einreichen einer Kündigungsschutzklage, das ist eine andere Baustelle. Eine Kündigung muss nicht begründet werden.
Was hier aber völlig hypothetisch ist, da der FS keine Kündigung bekommen hat, sondern es nur glaubt.
Und natürlich kann man wegen einem zu hohen Krankenstand gekündigt werden-
Der FS schreibt NICHTS von einem hohen Krankenstand, worauf sich meine Antwort, worauf auch sonst, bezieht.
Das bezog sich auf deine Aussage:
"Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund, hat Dein AG mehr wie 11 Vollzeitbeschäftigte, wovon ich ausgehe, genießt Du den Kündigungsschutz."
Man kann das nicht verallgemeinern, es gibt jede Menge Möglichkeiten auch oder wegen einer Krankheit zu kündigen.
Ich denke, dass du dir viel zu viel Angst einreden lässt und bei solchen Gesprächen wie dem beim Personaler du selbstsicherer auftreten müsstest. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass manche krank feiern aber wenn man 2 mal im Jahr á 4 Tage im Krankenstand ist dann kann man davon nicht ausgehen und jeden Arbeitnehmer unter einen Generalverdacht zu stellen das sagt meines Erachtens nach mehr über den Betrieb aus als in dem Fall über dich.
Wenn es dir so schlecht geht dann geh nach Hause bzw. direkt zum Arzt. Halte dich an die Vorgaben, dann haben sie auch nichts zum argumentieren und sollte nochmal so ein Gespräch anstehen dann würde ich dir anraten anders aufzutreten. Du bist in dem Betrieb angestellt, du bringst eine Arbeitsleistung gegen Geld und bist kein Bittsteller. Vielleicht überdenkst du im Krankenstand auch ob der Arbeitgeber für dich wirklich der Richtige ist.
Den Arbeitgeber wechseln!
Die dürfen dich nur wegen Krankheit kündigen, wenn du mindestens sechs Wochen am Stück krank warst. Ausser du bist in der Probezeit. Dann dürfen die das. Aber da du nicht mehr in der Probezeit bist, dürfen die es auch nicht.
Die dürfen dich nur wegen Krankheit kündigen, wenn du mindestens sechs Wochen am Stück krank warst.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Es gibt personenbezogene Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen und wegen einer Langzeiterkrankung.
Bei Langzeiterkrankungen hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass das nach achtmonatiger Krankheit möglich ist
Bei häufigen Kurzerkrankungen stellt man auf einen Zeitraum von drei Jahren hintereinander ab, in denen der AN jeweils mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Dann kommt noch eine Drei-Stufen-Prüfung und im Betrieb sollte auch ein BEM gemacht, bzw. angeboten werden.
Danach ist evtl. eine personenbedingte Kündigung möglich.
Danke.
Bitte, gerne
Wichtig ist, daß Du bei Krankmeldungen immer zum Arzt gehst und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum AG sendest.
Wegen Bauchschmerzen oder Unwohlsein kannst Du nicht immer gleich Zuhause bleiben.
Wenn Du aber wirklich nicht kannst, geh zum Arzt.
Seit wann das denn?
Natürlich kann in der Probezeit gekündigt werden, entgegen vieler Behauptungen braucht in keinem Fall die Kündigung begründet werden.
Es gibt auch keinen Kündigungsschutz bei mehr als 11 Vollzeitkräften, nirgends in der Wirtschaft und auch in keiner Behörde.