Fallen Steuern an wenn mein Bruder mir meinen Erbteil vom Haus abkauft?
Meine drei Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Wir sind gemeinsam im Grundbuch eingetragen.
Nun möchte ein Bruder das Anwesen für sich nutzen.
Wie nennt sich dann dieser Vorgang?
Wird der Notar alles erledigen?
Fallen für mich von dem Erlös Steuern oder andere Kosten an?
Es ist nur eine sehr geringe Summe, im untersten fünfstelligen Bereich.
Mein Bruder meinte es als Schenkung abzugeben. Ich bin der Meinung das dass nicht geht und das Geld bei einer Verarmung vom z.b. Sozialamt zurückgezahlt werden muss. Da gibt es einen Paragraphen 528 bgb Keine Ahnung wie er auf schenken kommt....Er kann mir doch kein Geld schenken um meinen Erbteil zuerhalten.
Bekomme ich einen Bescheid vom Grundbuchamt das ich nicht mehr im Besitz bin?
8 Antworten
Veränderungen werden immer im Grundbuch vorgenommen und du bekommst den Auszug
leider kann ich dir zu den weiteren Fragen keine 100%ige Auskunft erteilen
Schade. Ich zerbreche mir echt den Kopf. Dann hätte ich ganz toll was geerbt wenn es hoch versteuert würde.
google mal nach Freibeträgen bei Erbschaften
Der Freibetrag bei der Erbschaft ist das zehnfache vom Wert des Anwesens.
Ich meine jetzt nur den Verkauf von meinen erbteil an meinen Bruder.
möchte dir nichts FALSCHES mitteilen. Meine Vermutung, dass so gut wie nichts anfällt. Kapitalertragssteuer würde ich ausschließen, aber wie gesagt, bin nicht vom Fach. Lass dich fachmännich beraten!!! Viel Erfolg
Danke
Ich bin mir nicht sicher, ob die beschriebene gemeinsame Eintragung im Grundbuch nicht schon die Auflösung der Erbengemeinschaft und die Errichtung einer Immobilien-GbR bewirkte. Meiner Meinung nach fiele dann die Grunderwerbssteuer an - dies kann aber nur auf der Basis der Unterlagen und Urkunden von einem Fachmann (Steuerberater, Rechtsanwalt/Notar oder Immobilienkaufmann) geklärt werden.
Auf deiner Seite würde beim Verkauf nur möglicherweise die Spekulationssteuer fällig - soweit ich weis wird im Erbfall die Stellung des Erblassers zugrunde gelegt, d. h. wenn dieser das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft oder gebaut hat, wäre der Verkauf steuerfrei möglich. Auch dies kann nur auf der Grundlage der Unterlagen geklärt werden.
Danke für deine Antwort.
Hätten die uns nicht darauf aufmerksam machen müssen bei der Überschreibung?
Im Grundbuch steht nichts von einer GbR. Da stehen wir als Eigentümer.
Eigentlich musste doch das grundbuch nach ableben geändert werden.
Eine GbR ist eine Personengemeinschaft, im Grundbuch kann entweder die Gemeinschaft selbst oder jeder einzelne Gesellschafter stehen. Wenn jeder einzelne Gesellschafter eingetragen ist, kann jeder individuell seinen Anteil verkaufen - steht die GbR drin, dann nur alle gemeinsam. Die Änderung nach dem Abkeben ist die Erbauseinandersetztung. Es müsste damals einen Erbauseinandersetzungsvertrag bei einem Notar gegeben haben. Mit dem Erbschein würden die Erben namentlich in Erbengemeinschaft eingetragen - dass ist dann die GbR - anderenfalls stünde bei jedem Eigentümer ein Bruchteilsanteil (z. B. zur Hälfte).
Es wurde ein gemeinsamer Erbschein direkt beim Gericht beantragt und dort auch der Grundbucheintrag vorgenommen.
Bescheid vom Finanzamt gab es ja auch noch keinen.
Wenn das erst sehr kurz vorher passiert ist, könnte es vielleicht möglich sein, die Eigentumsübertragung und den Wertausgleich als Teil der Erbauseinandersetzung abzuwickeln. Da eine Immobilie betroffen ist, braucht ihr einen Notar - der kann dann auch Auskunft geben, was rechtlich geht. Ggf. fällt dann auch keine Grunderwerbssteuer an, die Erbschaftssteuererklärung wäre aber erforderlich, wegen der hohen Freibeträge zwischen direkten Verwandten gerader Linie ergibt sich aber wahrscheinlich keine Steuer.
Erbschaftssteuer ist nicht relevant. Es ist wirklich der kleinste fünfstellige Betrag.
Es ist mit Sicherheit etwas mehr Wert aber ich möchte klare Verhältnisse und meine Ruhe.
Nach meiner Meinung sollte der für die Übertragung erforderliche Notar über die rechtlichen Möglichkeiten beraten, neben der möglichen Grunderwerbssteuer für den Erwerber glaube ich nicht, das weitere steuerpflichtige Sachverhalte einschlägig sind. Es hängt aber vom jeweiligen Sachverhalt ab - das ist hier so nicht zu klären. Ansonsten glaube ich, dass der Vorgang bei der bestehenden Einigkeit der Beteiligten ohne größere Umstände abwickelbar ist.
Jetzt ist "zufällig" die Gastherme schrott gegangen. Wer kommt jetzt noch dafür auf 😬
Bei einem externen Ereignis (z. B. Wassereinbruch) ggf. die Gebäudeversicherung, sofern die Ursache eingeschlossen war - bei Altersschwäche der Eigentümer, was Teil der Verkaufsverhandlung werden könnte.
Fallen Steuern an wenn mein Bruder mir meinen Erbteil vom Haus abkauft?
M.E. greift hier § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz:
Von der Besteuerung sind ausgenommen: ... der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.
Dankeschön.
Also muss ich keine Steuern zahlen wenn ich meinen Anteil an meinen bruder verkaufe?
Wie nennt sich dann dieser Verkauf bzw. Verlauf beim Notar?
Alternativ, du schenkst im deinen Anteil, je nach Wert (Freibetrag 20.000 Euro bei Geschwistern) der Schenkung fällt hier keine Steuer an :
https://tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#schenkungssteuer-und-freibetraege
Den Betrag gibt dir dein Bruder "einfach so" auf die Hand! Aber Vorsicht! Das ist dann Steuerhinterziehung und nicht legal!
Ihr könnt euch auch gegenseitig beschenken, aber wenn das offiziell wird, dann wird das Finanzamt dies wie einen Kauf behandeln und Steuern verlangen!
Krumme Sachen liegen mir garnicht...
Das ist gut zu lesen! Aber mal ehrlich, wenn es unter 20.000 ist, dann schenke es ihm und nimm das Geld! Manchmal muss man auch die Kirche im Dorf lassen.
Die Schenkung läuft über den Notar, das stimmt. Aber das du dafür Geld bekommen hast, das muss der Notar nicht wissen! Das kann dann alles im Hintergrund unter euch beiden ablaufen! Aber, erst Geld nehmen, dann zum Notar gehen!
Das kann ich nicht. Bin zu ehrlich und tut meinen Depressionen garnicht gut.
Egal wie ihr es macht, ob Schenkung oder Kauf, ihr braucht einen Notar. Dieser kann euch in diesem Falle auch super beraten und muss dies unabhängig tun. So haben wir das auch damals mit der Hausschenkung gemacht.
Danke
Wenn ich hoffentlich einen Notar sehe. Mein Bruder möchte da mit einem anderen Bruder vorsprechen.
Danke