Wenn man eine Kontovollmacht von jemandem bekommen hat, muß man dann Steuer zahlen, wenn man das Geld verwendet?

7 Antworten

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Nein - musst Du nicht. Du hast einfach nur das Recht, dieses Konto zu verwalten. Punkt. Es ist nicht zu 100% Deins.

Nein, man ist ganz weit von einem Begünstigen entfernt.

Mit der Vollmacht darfst du Rechnungen auf den Namen des/der Vollmachtgeber_in begleichen. Oder Dinge erwerben, welche er/sie für den täglichen Bedarf benötigt.

Du handelst an seiner/ihrer Stelle.

Über größere Ausgaben- würde ich dir empfehlen Belege aufzubewahren.

Wie wichtig dies ist- kommt auf deine Erstellung zum Vollmachtgeber an und ob es weitere Erben oder Pflichtteilsberechtigte gibt.

Nein, man ist kein Begünstigter, weil einem das Geld nicht gehört und du es nicht für dich verwenden darfst. Das wäre nämlich dann Diebstahl.

Das Geld darfst du dann nur für den Kontoinhaber verwenden, nicht für dich.

Vollmacht bedeutet, dass man im Namen des Vollmachtgebers in dessen Namen und in dessen Interesse handeln kann/muss. Das bedeutet nicht, dass man sich auf dessen Kosten bereichern kann.

Daher stellt sich auch nicht die Frage nach Steuern.

Nein, denn die Tatsache, dass man eine kontovollmacht hat, bedeutet ja nicht, dass man das Geld für sich verwenden darf