Eltern und Geschwistern monatlich geld geben?

6 Antworten

Der Schenkende kann bei seiner Einkommensteuer nach § 33 a EStG für die Unterstützung von unterhaltsberechtigten, bedürftigen Angehörigen pro unterstützte Person max rund 8.500 € von seinem Einkommen abziehen. Macht für ihn im Vergleich zum Millioneneinkommen gerade mal lächerliche 4-5.000 € jährliche Ersparnis.

Hat die unterstützte Person allerdings eigene Einkünfte oder Bezüge, werden diese zudem steuerschädlich von den 8.500 € runtergerechnet. Die Sache läuft also nur bei tatsächlich recht Verarmten. Die unterstützte Person muß hierfür keine Einkommensteuer zahlen. Unterhaltsberechtigt sind u.a. Eltern und Großeltern, aber nicht Geschwister.


Die Erbschaft-/Schenkungssteuer ist eine Zeitraumsteuer, d.h. es werden alle vererbten und geschenkten Werte zwischen 2 Personen innerhalb von 10 Jahren zusammengefaßt. Unter Geschwistern gibt es dafür bei Steuerklasse II einen einmaligen Freibetrag von 20.000 €. Mit einer einzigen 30.000 € Gabe wäre der also bereits überschritten.

Kämen so bspw. in 2 Jahren mehr als 600.000 € zusammen, wäre der variable Steuersatz bereits auf 30% angestiegen. Bliebe es bei den 600.000 €, müßte der beschenkte Bruder also davon 180.000 € Schenkungssteuer entrichten. Einkommensteuer allerdings keine.

Versteuern muss jeder, ob Fußballer oder nicht, sein Einkommen. Egal, ob er es verschenkt oder behält. Außer er spendet an eine gemeinnützige Organisation, dann zahlt er darauf keine Steuern.

Und es gibt natürlich einen Freibetrag.


wer will verbieten, wem ich geld schenke oder wieviel? die andere geschichte ist die situation des beschenkten. schenkungen unterliegen ab einer gewissen höhe und abhängig von den familiären beziehungen untereinander der steuerpflicht, die der beschenkte zu entrichten hat.

so kann man beispielsweise eine in zukunft fällige erbschaftssteuer bei den erben vermeiden, wenn eltern das vermögen in mehreren raten unterhalb der höchstgrenze nach und nach den kindern schenken.


Das Einkommen wird von ihm schon versteuert worden sein, allerdings kann er diese Unterstützung zu seinem steuerlichen vorteil nutzen, wobei das unterstützte Familienmitglied dieses Geld ggf auch in seiner Steuererklärung angeben muss

lesterb42  17.09.2015, 17:11

Schenkungen sind keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.

Darf man seine Eltern oder Geschwistern monatlich mit Geld unterstützen?

Wer sollte es verbieten?

Fallen da keine Steuern an?

Wenn dies steuerlich als Schenkung zu werten wäre, könnten da in der Tat welche anfallen.