erbe-muss die überweisung eines hohen betrags angekündigt werden?

7 Antworten

nein, eigentlich nicht

und wenn, würde sich ein schalterfuzzi melden und nicht direkt deren Anwalt

da ist was faul, würde ich raten, also nicht bei der bank, sondern der typ lügt dich an, der dir diese story erzählt

schelm1  10.08.2017, 12:18

Die altbkannte Erbenmasche der "Nigeriaconnection" - sonst nichts!

Wie Sie da auf eine Reaktion eines von Ihnen so bezeichneten "schalterfuzzis" kommen, mag Ihr wohlgehütetes Geheimnis bleiben.

KimspieltmitUSA  10.08.2017, 12:20
@schelm1

nein, ich trage gerne ein winziges licht in deine stockdunkle welt

wenn die bank irgendein problem hat, ruft dich ein rangniedriger Mitarbeiter der bank an

na, kannst du verstehen, oder?

ich liebe dich, du bist so geil, wegen menschen wie dir, bin ich überhaupt hier

hast mich erkannt, ne?

und jetzt musst du deinen lieblingsfreund stalken

mach bitte weiter damit, ich lerne dadurch nur dich ganz genau kennen

Sehr mysteriös. 

Manchmal fragen Banken bei Überweisungen über einen hohen Betrag tatsächlich nach. Bei mir sah das so aus, dass ich diese Überweisung (EUR 79.000,-, die Bezahlung für eine Wohnung) beleghaft am Schalter ausgeführt habe, also dafür auf die Bank gegangen bin. 

Und am nächsten Tag hat mich dann erst einmal ein Sachbearbeiter angerufen und gefragt, was es damit auf sich hat. Der wollte sich versichern, dass ich wirklich selbst diese Überweisung aufgegeben hatte, und nicht etwa jemand anderer. 

Über diese zusätzliche Kontrolle bin ich ehrlich gesagt ganz froh. Bei so einer Summe geht man besser auf Nummer sicher. 

Aber dass Geld, das gutgeschrieben wird, angekündigt werden muss, höre ich zum ersten Mal. 

Eine große Geldsumme wäre nur zu deklarieren, wenn sie BAR eingezahlt würde. Eine Überweisung ist doch jederzeit nachprüfbar.

Das ist also totaler Unsinn.

Hallo Danny187,

könnte es auch sein, dass du was falsch verstanden hast.

Dass es nur darum ging, dass diese Überweisung der Finanzbehörde gemeldet werden muss, wegen der Erbschaftssteuer.

Gruß Apolon

Hier muß man Giro und Sparkonten unterschieden. Bei einen Sparbuch gibt es in der Tat eine Kündigungsfrist, bei einem Girokonto hingegen nicht. Natürlich kann die Bank bei hohen Überweisungen gesonderte Legitimationen verlangen um sicherzugehen, das die Überweisung auch vom Kontoinhaber veranlast ist. 

Eine andere Frage ist natürlich, wieso hier überhaupt ein Anwalt tätig wird. Wenn jemand sein Geld zwischen seinen zwei Konten hin und herüberweist braucht er dazu doch keinen Anwalt.