Was ist mit dem Geld einer Schenkung bei einer Trennung?
Also ansich denke ich mal wird der kontosaldo geteilt wenn man sich trennt. Nun ist es jedoch so, dass ich letzten Herbst eine schenkung von x Euro erhalten habe. Auf dem Konto steht Geschenk. Eigentlich handelt es sich um ein vorzeitiges Erbe meiner Großmutter. Das ist jedoch nirgends geschrieben oder so
Darf ich das Geld behalten oder hat der ex Partner einen Anspruch indirekt, da der jetzige kontostand einfach halbiert wird bei einer Trennung?
Eigentlich denke ich angenommen kontostand 10.000 Euro. Hierin 4000 Euro Geschenk. Das nehme ich mir und die restlichen 6000 Euro würde ich hälftig aufteilen. Ist das so richtig?
Geht es um die Scheidung einer Ehe?
Ja
5 Antworten
Der Kontostand wird nicht geteilt. Geteilt wird nur der VermögensZUWACHS während der Ehe.
Soweit es um die Konten geht, heißt das: vom End-Kontostand bei Einreichung der Scheidung muss bei beiden Eheleuten abgezogen werden:
- der Kontostand, der bereits am Tag der Heirat bestand,
- alles Geld, das während der Ehe geerbt wurde oder das man geschenkt bekam.
Wenn es sich um die Trennung einer nichtehelichen Betzehung handelt, gibt es keine gesetzliche regelung, dass alles 50:50 geteilt wird, es sei denn ihr habt das zwischen euch so vereinbart und wollt euch auch daran halten.
Wenn ihr diese Einstellung habt, bin ich ziemlich sicher, dass die Partnerin anerkennt, dass die Schenkung der Oma nur dir zustehen soll, so dass sIe - zumindest fairer Weise der Halbierung des nach Abzug des Schenkbetrags verbleibenden Betrtags zustimmen wird.
Wenn ihr im geetzlichen Güterstand verheiratet wart, werden eure Vermögen am Anfang der Ehe festgestellt sowie eure Vermögen am Ende der Ehe. Dann muss im Prinzip der jenige, dessen Endvermögen das des anderen Partner übersteigt, die Hälfte dieses Zugewinns an den anderen zahlen. Dabei wird ererbtes und persönlich geschenktes Geld dem Anfangsvermögen des Partners hinzugerechnet, der es bekommen hat. Damit wird erreicht, dass diese Gelder nicht dem Zugewinnausgleich unterliegen. Das kannst du auch für die von der Oma geschenkten 4000 € machen. Da ihr zur Ehescheidung ohnehin Anwälte braucht, solltest du das Problem auch mit ihm eröärtern. Er wird dir aber kaum etwas anderes sagen können.
Mal ernsthaft die Frage...: woher sollen wir wissen wer damals was auf welchem Konto hatte..?
Gibt es hier eine Abfragemöglichkeit oder so?
Die Banken müssten solche Auskünfte erteilen können. Natürlich gegen eine Gebühr.
In aller Regel haben beide Parttner einer Ehe mit 0 Vermögen angefangen, wenn der eine 3.000 € und der andere nur 2.000€ auf seinem Konto hatte, ist das natürlich nicht unterschiedlich genug, um das der Rechnung zugrunde zu legen
Ich würde vermuten das du im guten alles klären kannst. Vorausgesetzt den Ex-Partner sieht das ähnlich.
Wenn es nicht im Guten geht hilft ggf das hier: https://www.scheidung.org/gemeinsames-konto/
Bei einer Scheidung brauchst du eh eine Anwältin, also kannst du diese Detailfrage dort klären. Eventuell wäre es hilfreich, nachweisen zu können, dass es sich um eine vorweg genommene Erbschaft handelt.
Eine Schenkung fällt in dein Ausgangsvermögen, d.h. es wird so getan, als hättest du dieses schon VOR euerer Ehe gehabt.
Damit wäre deine Rechnung richtig.
Nein 12 Jahre ehe