Fake Markenprodukte?

5 Antworten

Für deinen Eigenbedarf passiert dir beim Zoll nichts nur wenn du sie gewerblich verkaufst dann kann es schnell zu einer Abmahnung und Unterlassung durch einen Anwalt folgen was wieder Kosten für dich sind.

Wenn du in DE ein Plagiat verkauft dann machst du dich strafbar. Dabei ist es egal ob du es gewusst hast oder nicht. Das anbieten ist auch im privaten Rahmen verboten, auch z.B. auf dem Flohmarkt. Wer erwischt wird muss mit einer Abmahnung rechnen.

Warum nun Reisemitbringsel erlaubt sind ist eine gute Frage, aber ohne Antwort. Man sollte aber auch bedenken das in einigen Ländern schon der Besitz strafbar ist (z.B. CH, IT).

Meiner Meinung nach sollte es komplett verboten werden, der Besitz sollte auch strafbar sein. Man unterstützt damit nur kriminelle Organisationen.

Ja das stimmt.

Ich habe damals auch mein Geld zurückbekommen, stand außer Frage, dass das eine Fälschung war. Nur musste ich erst die Polizei einschalten, bis da was passierte. Allerdings habe ich mich gefragt, ob ich mich mit dem Kauf strafbar gemacht hätte, wenn ich das gefälschte Trikot bewusst gekauft hätte.

In Deutschland/Europa wird der Handel mit gefälschter Markenware strafrechtlich verfolgt.

Wird in Deutschland z.B. nach Markengesetz geahndet.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Der Mikroimport gefälschter Markenware wird im Rahmen der Reisefreigrenzen bei Rückkehr aus dem EU Ausland vom deutschen Zoll derzeit noch toleriert. Ist allerdings eine Kann Regelung.

Es liegt da im Ermessen des kontrollierenden Zollbeamte da einzuschreiten, wenn sich der Verdacht ergibt das die gefälschten Waren nicht zum privaten Gebrauch sondern zum weiteren Verkauf bestimmt sind.

Den Versendungskauf von gefälschter Markenware aus dem EU Ausland unterbinden betroffene Rechteinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Abt. Gewerblicher Rechtsschutz -..

In diesen Fällen ist der Zoll dann verpflichtet bei Kontrollen Sendungen mit gefälschter Markenware zu beschlagnahmen und den Markenrechtsinhaber zu unterrichten.

Der Warenumschlag von gefälschter Markenware über das Internet hat ganz andere Dimensionen als der der Import über den Reiseverkehr.

https://www.karg-und-petersen.de/anti-piracy-analyst/zoll-dramatischer-anstieg-beim-wert-konfiszierter-faelschungen/

Was die Strafbarkeit in Bezug auf Besitz und Kauf von Fälschungen anbetrifft ist die Gesetzeslage in Europa differenziert. In Italien müssen Käufer mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, in Frankreich ist auch schon der Besitz strafbar. In Deutschland setzt man dagegen mehr auf Aufklärung .

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Gesch%C3%A4ftsideen-Namen-Produkte-und-Erfindungen-sch%C3%BCtzen/Produkt-und-Markenpiraterie/

Auch wenn du dir was aus Fern Ost bestellst solltest schauen das es nicht über 20€ ist das geht dann Problemlos durch den Zoll,nur bei Elektrosachen musst vorsichtig sein da diese kein Prüfzeichen haben und wenn Pech hast nicht durch den Zoll kommen.Ich bestelle schon jahrelang ab und zu Angelsachen wie Schnüre und anderen Kleinkram in China und hatte bis jetzt noch nie Probleme gehabt mit Zoll,das einzige ist eben die lange Wartezeit auf deine Ware was bis 2-3 Monate dauern kann.

www.zoll.de

oder google nach "plagiate kaufen und verkaufen"