fahrweg fürs Kind zumutbar?
Also ich habe ein Problem, mein Mann und ich wir haben uns getrennt unsere Tochter blieb bei mir, so nun hat er beschlossen wann und wie lange er das Kind sehen will womit ich ja an und für sich kein Problem hätte, wenn er nicht 270 km weit weg gezogen wäre ich bin mir ziemlich sicher das es zuviel für unsere 4Jährige Tochter wäre alle zwei Wochen 540km zu fahren, ich habe ihm auch angeboten das er sein Umgangsrecht in der näheren Umgebung vollziehen kann aber das will er nicht abgesehen davon hat er schon verplant wann er sie mal für ein oder zwei Wochen haben möchte, erstens bin ich der Meinung müssten wir das doch gemeinsam besprechen und zweitens müsste man doch mal das Kind fragen denn sie will gar nicht so weit weg....gibt es da nicht irgendwelche Seiten wo man sich über die Rechte und Zumutbarkeiten erkundigen kann, die beim Jugendamt sind mir auch keine große Hilfe die meinten nur solange wie wir noch verheiratet sind muss ich alles hinnehmen, aber es kann doch ncht sein das er abhaut und trotzdem alles darf wie er bock hat????
8 Antworten
das ist wirklich viel zu weit für die kleine! bei mir damals (ich war auch 4 jahre alt, als sich meine eltern trennten), da wohnte mein Vater ca 6 km weit von uns weg, und ich hab ihn über jedes 2. wochenende besucht. melde dich mit dem problem beim jugendamt, klar der vater hat ein recht darauf seine tochter zu sehen, er könnte sie ja auch abholen...
Ein Kind mit 4 Jahren kann sicherlich so weite Entfernungen gar nicht abschätzen, insofern kann ich mir nicht vorstellen, daß das Kind nicht "so weit weg" will - die will ihren Papa sehen. Und gut finde ich, daß auch er die Kleine so oft sehen will. Aber natürlich müßt ihr das zusammen besprechen - einer alleine kann da nichts entscheiden. Ein Anwalt für Familienrecht könnte dir weiterhelfen, aber im Grunde ist das doch unnötig. Ihr scheint euch ja prinzipiell einigen zu können. "Zu weit" ist es sicher nicht, immerhin scheint es dem Kindsvater nichts auszumachen, die Kleine zu holen und zu bringen. Lass ihn doch mal machen und sieh, wie es läuft. Wenn es dann wirklich zu viel ist, kann man sich immer noch mal zusammensetzen und neu besprechen.
ein 4 jähriges Kind weis mit sicherheit nicht wieweit 500km sind und ich weis auch nicht warum das unzumutbar ist. Andere Kinder legen die Strecke auch zurück...und was wäre denn wenn nicht der Vater sondern du umgezogen wärst? Sollte er dann immer in deine Nähe kommen? Ich denke hier hat wenn nur du ein Problem damit, und das kann sich dann auch auf das Kind übertragen. Das am ende dann auch dagegen ist obwohl es gar nicht wirklich weis warum. Das Leute weg ziehen ist in der heutigen Zeit kaum eine seltenheit und geschieht oft nicht aus lust und laune. Als Unzumutbar sehe ich das jedenfalls nicht an
Dein Mann hat Umgangsrecht, also darf er sein Kind alle 2 Wochen für ein paar Stunden sehen, Du musst aber nicht zustimmen, dass er sie mitnimmt. Er kann sie bei Dir besuchen oder mit ihr spielen gehen, aber er sollte doch auch auf das Kind Rücksicht nehmen und ihr die Fahrerei nicht zumuten!. Ich glaube, er will Dir nur beweisen, dass er das Kasnn und wer der Herr im Haus ist. Und er kann das auch nicht einfach so festlegen, es gibt ja auch mal Krankheit oder anderes, also sooo geht das nicht. Setzte dich mit ihm per mail auseinander und speichere die Mails. Dann kannst Du im Zweifelsfall beweisen, dass Du guten Willens bist und aber auch an dein Kind denkst.
Zunächst einmal: Sich bei der Umgangsregelung auf die Wünsche eines 4jährigen Kindes zu konzentrieren ist natürlich ausgemachter Unsinn. Weder haben Kinder in dem Alter schon ein realistisches Zeitgefühl noch kennen sie den Unterschied zwischen 10 und 100 Kilometern.
Wenn der Vater selbst so weit weg gezogen ist, hat er damit natürlich selbst die Schwierigkeiten geschaffen. Er müßte also auch grundsätzlich die Hauptlasten eines regelmäßigen Umgangs tragen. Wie dieser aussehen kann, müßt ihr gemeinsam aushandeln. Wenn dies nicht möglich ist, würde ich empfehlen, zusammen mit dem Jugendamt einen Plan für die Umgangskontakte auszuarbeiten. Wenn sich die Eltern überhaupt nicht einigen können, dann können sie auch immer einen Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangs stellen. Dann wird es dort festgelegt.
Ich denke, daß hier "probieren über studieren" geht. Sowohl, was das Kind, aber auch was den Vater angeht. Das muß man auf Dauer ja auch erst mal durchhalten, alle 14 Tage solche Strecken zu fahren. Und dann könnt ihr immer noch sehen, ob ihr die Kontakte ggf. auf weniger Wochenende und mehr Ferien verschiebt.
Auf Deinen Vorschlag, sich bei den Umgangskontakten immer in Deiner Nähe aufzuhalten, braucht er aber nicht einzugehen. Er hat selbstverständlich einen Anspruch darauf, das Kind in seiner eigenen Wohnung zu beherbergen.