Mein Arbeitgeber ist pleite, zahlt nicht, ich hab kein Geld mehr für Fahrt zur Arbeit, ist das Arbeitsverweigerung?

8 Antworten

Wenn die ***** mit dem Geld in Panama sind ,[ nicht erreichbar ?] wer sagt denn das der Auftrag abgewickelt werden soll ?

Melde dich auf alle Fälle beim Arbeitsamt , mit der Meldung das ihr demnächst wohl freigestellt werdet . Ev . weiß da jemand mit etwas Bargeld zu helfen _ zinsfreier Kredit ??

Das sind mehrere Sachverhalte, die Du hier aufführst. Ich versuche mal,das auseinander zu dröseln:

1. Weder eine ausstehende Gehaltszahlung noch eine Kontensperrung müssen ein Zeichen von "Pleite" im Sinne einer Insolvenz sein.

2. Nur, weil die Lohnzahlung vom 15.02. aussteht, berechtigt Dich das noch nicht, der Arbeit fern zu bleiben - auch Du hast arbeitsvertragliche Pflichten. Verletzt Du diese, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

3. Bring in Erfahrung, ob die Firma bereits Insolvenz angemeldet hat. Das erkennst Du z.B. daran, dass der Firmenname im Briefkopf ab jetzt den Zusatz "i.I." trägt. Außerdem und vor allem aber müsste statt des Geschäftsführers ein Insolvenzverwalter eingesetzt sein.

4. Ist die Firma bereits in Insolvenz, muss das kein schlechtes Zeichen sein, da das nicht zwingend heißt, dass die Firma nur noch abgewickelt wird - sondern oft im Gegenteil, dass sie wieder auf gesunde Füße gestellt wird (zumindest so weit, bis sich ein neuer zahlungskräftiger Investor findet). Auch die Lohnzahlungen würden im Insolvenzverfahren pünktlich laufen.

5. Wende Dich schnellstmöglich an die Rechtsberatung Deines zuständigen Arbeitsamtes - dort erfährst Du alles rund um eventuelle Ansprüche an Konkursausfallgeld (wegen der ausstehenden Lohnzahlung) und auch, welche arbeitsrechtlichen Schritte Dir jetzt nicht zum Nachteil gereichen und um ggf. problemlos nach Kündigung (siehe weiter unten) in das ALG I übergehen zu können.

6. Schreibe Deinem Arbeitgeber eine M a h n u n g über den ausstehenden Lohn und setze ihm eine angemessene Frist (mit Datum benennen - z.B. 5 Tage später) und kündige für den Fall der Nichtzahlung folgendes an:

- Zinsen (9% über dem aktuellen Basiszinssatz)

- Schadenersatz

- dass Du von Deinem Zurückbehaltungsrecht (das heißt, dass Du, sollte der Lohn bis dahin nicht auf Deinem Konto eingegangen sein, Du die Arbeit einstellen wirst - aber erst dann!) Gebrauch machst

- dass Du Klage einreichst

Zugleich kannst Du eine Abmahnung aussprechen, dass Du das AV fristlos kündigen wirst, sollte der Lohn bis ... (noch mal ein Datum 5 Tage nach dem vorherigen setzen) nicht eingegangen sein.

Also keine übereilten Aktionen, die Dir zum Nachteil gereichen könnten, sondern wohlüberlegte Schritte machen, damit Du das Recht für Dich optimal (wie oben beschrieben) nutzen kannst. Dann geht das in Deinem Sinne klar.

Alles Gute!

Danke erst mal. Es wird GARANTIERT auf Insolvenzverschleppung hinauslaufen. Die GL bzw. der Gesch.Führer ist im Betrieb nicht zu erreichen, der aktuelle Sitz der Geschäftsführung ist im Büro, das keiner kennt, im www nichts zu finden, Homepage der Fa. ist abgeschaltet, die Erlöse des letzten Auftrages gehen bestimmt nur an Gläubiger.

Briefkopf ist bislang unverändert.

@conchita2018

Okay, dann wird das so sein, dass was faul ist. Dann halte Dich strikt an die Schritte nacheinander, die ich Dir oben aufführte.

Damit sicherst Du einerseits Deine finanziellen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, andererseits gehst Du auf Nummer sicher, für den E-Fall sauber in die Leistungen von ALG II reinzukommen.

Hier solltest Du nämlich keine Formfehlef begehen, denn es würde Dir nichts nützen, in der Sache (und moralisch sowieso) Recht zu haben, aber dann nur deshalb, weil Du Dich taktisch ungeschickt verhieltest (wie z.B. nicht auf Arbeit zu kommen oder gleich jetzt fristlos zu kündigen etc.), nicht Recht bekommen würdest.

Aber so, wie oben Schritt für Schritt aufgeführt, bist Du in jeder Hinsicht auf der ganz sicheren Seite.

LG

@EyeQatcher

Kleiner Tipp, falls es ganz eng wird und kein Geld für die Bahnfahrten auf Arbeit da ist:

So was verursacht Dir doch vor lauter Sorge sicher Ganz üble Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Übelkeit. Mindestens. Grund genug, einen Arzt aufzusuchen. Räusper^^.

Dann kannst Du in Ruhe die Schritte (Mahnung etc.), wie beschrieben, vornehmen.

@Eye auf welchem Raumplaneten lebst du eigentlch ?

Das:

>1. Weder eine ausstehende Gehaltszahlung noch eine Kontensperrung müssen

>ein Zeichen von "Pleite" im Sinne einer Insolvenz sein.

Nein, die Konten Quellen vor Geld nur so über *Ironie*

@OlafausNRW

Im Gegensatz zu offensichtlich Dir kenne ich mich bezüglich dieser Thematik mehr als sehr gut aus.

Es ist keineswegs zwangsläufig beunruhigend, wenn eine Gehaltszahlung mal 2 Wochen oder einen Monat hängt. So ist das nun mal in der Privatwirtschaft. Da genügt es schon, wenn ein Auftraggeber mal eben eine Rechnung über 250.000,- erst 2-3 Wochen später zahlt. Dann fehlt das Geld eben mal zum Lohnzahlungszeitpunkt.

Eine Kontensperrung kommt ebenfalls ganz schnell mal rein, und wenn nur durch einen Bankfehler. Beispiel: Ich hatte mal versehentlich von der Bank auf einem unserer Firmenkonten über 45 Mio gutgeschrieben gekommen und kippte fast in die Tastatur. Ein Rückruf bei der Bank ergab: Ooops, nur ein Teil davon sollte zu uns. Und? Die Bank sperrte vor lauter Schreck das Konto (vermutlich, damit keiner von uns Geschäftsführern damit abhaut^^) - und so eine Sperrung braucht nun mal 10 Tage, bis sie wieder aufgehoben wurde, wodurch wir auch erst mal gar nichts mehr überweisen konnten. Usw. usf..

Also, mein Guter:

Nicht so viel falsche Serien^^ gucken - lieber mit Sach- und Fachkenntnis aus Theorie, Gesetzgebung und Praxis punkten.

VG

Am besten setzt du dich mal mit einem Rechtsanwalt und vorher noch mit dem Betriebsrat zusammen.

Ich würde denen meine Kontoauszüge kopieren und denen sagen, dass du kommen möchtest, aber es einfach so nicht geht.

Mit etwas Glück machen die bei dir eine Ausnahme und du bekommst dein Geld doch noch.

Ansonsten würde ich mich schnurstracks mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, mich schonmal Arbeitssuchend melden, damit es da nicht auch noch finanzielle Probleme gibt, wenn da drüben alles den Bach runter geht. - Sprich mal mit denen, ob es da ev. Möglichkeiten gibt durch die den Engpass zu überbrücken.

Ausserdem hast du vielleicht die Chance schnell wieder etwas anderes zu finden und so zu Geld zu kommen.

Nein, natürlich nicht. Du kannst außerordentlich kündigen. Der Anspruch auf Lohnzahlung bleibt dir natürlich selbst wenn er insolvent geht und du kekündigt hast. Das Leistungsverweigerungsrecht der Insolvenz ist natürlich was anderes.

melde dich erst mal Krank wenn er Pleite ist bringt es nichts zu Arbeiten er wird dich ob so oder so Kündigen lass dich Krank schreiben das ist sicherer wegen Arbeitsamt wenn er dich Kündigt hast du es leichter für den Lohn nimmst du einen Anwalt