Fahrtkostenerstattung bei Eignungstest möglich?

2 Antworten

Reisekosten können erstattet werden. Dabei handelt es sich um eine Ermessensleistung, du hast also keinen Anspruch darauf. Die Erstattung ist jedoch nur möglich, wenn es um die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung handelt. (§44 SGBIII) Ist der Test für ein geplantes Studium ist keine Erstattung möglich.

Mit der Uni hat das JobCenter nichts zu tun. Die Reisekosten dafür musst du selbst aufbringen.

Für ein Vorstellungsgespräch kannst du VORHER Reisekosten beantragen.