Darf man bei Aufstockende Leistungen noch einen nebenjob haben? Haha?

4 Antworten

Natürlich wird der anrechenbare Teil Deines Nebenjobeinkommens auf Dein ALG 2 angerechnet.

Im für Dich besten Fall bekommst Du dann keine Leistungen vom Jobcenter mehr.

Hihi

Oder ob mir der nebenjob dann auch angerechnet wird ???

Natürlich wird er das.

Natürlich darfst du einen Nebenjob haben - und selbstverständlich wird der dann angerechnet.

Was ist das denn überhaupt für eine Frage?

Wenn das mit deiner Ausbildung vereinbar ist, dann wäre das zumindest theoretisch kein Problem, aber es würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deine Aufstockung angerechnet.

Durch dein zusätzliches Erwerbseinkommen würde sich dann zwar ggf. dein Freibetrag nach § 11 b SGB - ll etwas erhöhen, aber auch dein anrechenbares Einkommen würde steigen und im schlimmsten Fall würde dann kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung bestehen.