Fahrtkosten und Materialkosten in Rechnung von einer Selbständigen

3 Antworten

Honorar (7%)

Du weißt mit Sicherheit, dass dein Honorar, dem vergünstigten Umsatzsteuersatz von nur 7% unterliegt (§ 12 Abs. 2 UStG)?

Wie setze ich da die Steuer an?

Diese Frage beantwortet dir dein Steuerberater. Was umsatzsteuerfrei ist regelt § 4 UStG.

Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang wird im steuerlichen Sinn als Gesamtheit betrachtet. ( Abschn 3.10 Abs. 3 UStAE). Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach der Hauptleistung. Demnach würde der gesamte Vorgang ( je nachdem um welche Art künstlerischer Darbietung es sich handelt) i.d.R. mit 7% USt besteuert.

Ich habe keine Ahnung, was Du künstlerisch machst. Aber ich denke mal, ich könnte es nicht, ohne nicht wenigstens die Grundkenntnisse erworben zu haben.

Demgegenüber lese ich hier immer wieder, dass sich Leute selbstständig machen wollen oder gemacht haben, ohne die geringste Ahnung von Betriebswirtschaft und Steuern zu haben. Dann sollten sie sich wenigsten einen Experten (Steuerberater, Buchführungsbüro) als Unterstützer suchen oder ihre Abrechnung in die Hände eines solchen geben. Auch Folgendes kann eine Lösung sein: http://www.firma.de/firmenbaukasten/buchhaltung-so-einfach-wie-nie-zuvor/

Ansonsten dürfte die nächste Betriebsprüfung vielleicht sehr teuer werden. Frau Nahles und Herr Schäuble sind da keine Sozialhelfer.