Fahrtkosten und Materialkosten in Rechnung von einer Selbständigen
Hallo, ich habe eine Frage zu Fahrtkosten und Materialkosten. Normalerweise stelle ich eine Rechnung (ich bin Künstlerin) und berechne von meinem Honorar noch 7% Steuern ab. In meinem speziellen Fall bekomme ich: 250 Euro Honorar, 100 Euro Materialkostenpauschale und 150 Euro Fahrtkostenpauschale. Wie setze ich da die Steuer an? Rechne ich vielleicht getrennt: Honorar (7%) plus Fahrtkostenpauschle (19%) und Material (19%) Oder ist Fahrtkostenpauschale ohne Steuern, da man es von der Steuer absetzen kann? Über kenntnisreiche Antworten wäre ich erfreut. Grüße von kuckukuck
3 Antworten
Honorar (7%)
Du weißt mit Sicherheit, dass dein Honorar, dem vergünstigten Umsatzsteuersatz von nur 7% unterliegt (§ 12 Abs. 2 UStG)?
Wie setze ich da die Steuer an?
Diese Frage beantwortet dir dein Steuerberater. Was umsatzsteuerfrei ist regelt § 4 UStG.
Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang wird im steuerlichen Sinn als Gesamtheit betrachtet. ( Abschn 3.10 Abs. 3 UStAE). Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach der Hauptleistung. Demnach würde der gesamte Vorgang ( je nachdem um welche Art künstlerischer Darbietung es sich handelt) i.d.R. mit 7% USt besteuert.
Ich habe keine Ahnung, was Du künstlerisch machst. Aber ich denke mal, ich könnte es nicht, ohne nicht wenigstens die Grundkenntnisse erworben zu haben.
Demgegenüber lese ich hier immer wieder, dass sich Leute selbstständig machen wollen oder gemacht haben, ohne die geringste Ahnung von Betriebswirtschaft und Steuern zu haben. Dann sollten sie sich wenigsten einen Experten (Steuerberater, Buchführungsbüro) als Unterstützer suchen oder ihre Abrechnung in die Hände eines solchen geben. Auch Folgendes kann eine Lösung sein: http://www.firma.de/firmenbaukasten/buchhaltung-so-einfach-wie-nie-zuvor/
Ansonsten dürfte die nächste Betriebsprüfung vielleicht sehr teuer werden. Frau Nahles und Herr Schäuble sind da keine Sozialhelfer.