Materialkosten und Lohnkosten im Verhältnis?

1 Antwort

  1. Frage: Nein. Definitiv nicht! Wende dich gegebenenfalls an die Innung oder einen Schieds- oder Ombudsmann.

  2. Die Materialkosten müssen auf Anfrage detailliert aufgeschlüsselt werden, wenn der Verdacht auf Unstimmigkeiten besteht.

  3. Wenn auf der 1. Rechnung Skonto eingeräumt wurde, muss dieses auch auf weiteren, korrigierten Rechnungen erfolgen, es sei denn, es war ein Versehen. Das muss dann aber dokumentiert sein.

Danke für die Antwort. Ich habe mich auch schon an die Handwerkskammer gewendet, diese hat mir aber gesagt, dass sie mir als Privatperson keine Auskunft geben kann. Hierzu sollte ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Problem bei der Sache ist, uns fehlt die Zeit noch großartig rechtliche Probleme zu erörten, da wir eine Zahlungsfrist gesetzt bekommen haben die am Donnerstag abläuft(Dann wäre ein Beratungstermin bei einem Anwalt). Ich denke aber, dass wenn ich der Firma das restliche Geld überwiesen habe, werde ich nie wieder was von ihr hören.... Gibt es eine Verordnung/Gesetz wonach sie verpflichtet sind mir eine sachlich richtige Rechnung zu stellen?