Dienstwagen in Unterhaltsberechnung

2 Antworten

der Dienstwagen gehört ja durch die Anrechnung des geldwerten Vorteils zum normalen Einkommen. Dein Bruttogehalt wird ja um diese 280,00 € erhöht. Damit sparst du ja die Anschaffung und den Unterhallt eines eigenen Fahrzeugs.

Der Unterhalt wird ja nach deinem Bruttogehalt berechnet, also fließt da der geldwerte Vorteil auch in den Unterhaltsanspruch.

Was für die Besteuerung gilt, sollte auch Grundlage für andere Leistungen sein. Richtig erkannt 1% monatlich vom Neupreis des Fahrzeuges. (Jährlich 12 %)