Fahrradunterschlagung

4 Antworten

es spielt überhaupt keine Rolle ob das Fahrrad abgeschlossen war oder nicht - es ist und bleibt Diebstahl und damit wird sich die Staatasanwaltschaft beschäftigen und Dich anklagen. Durch die Tatsache, dass Du es verkaufen wolltest, verschlimmert sich das Ganze nur noch und was der Richter entscheidet wirst Du noch erfahren. Dass Du Dich nicht bereichern konntest weil Du vor der Veräußerung ertappt wurdest spielt dabei keine Rolle, denn bereits der Versuch ist strafbar.

Auf jeden fall wird es eine Verhandlung geben, welche Strafe dich erwartet kann man nicht sagen, ich denke mal es bleibt bei einem Warnschuss.

FelixLingelbach  02.06.2014, 17:10

Glaube ich nicht. Warnschüsse im Sinne einer Auflage zu ein paar Tagen sozialer Arbeit gibt es für Jugendliche. Der Fragesteller ist aber schon 21.

Dann spielt das Motiv immer eine Rolle. Das heißt hier 'persönlcihe Bereicherung', da beißt die Maus keinen Faden ab.

Was dich erwartet, kann niemand voraussagen, aber dass du eine Straftat begangen hast, steht außer Frage. "Angenommen" werden wird die Sache von der Staatsanwaltschaft schon per Gesetz- nur, was sie daraus machen, kann dir niemand sagen.

Du hast fremdes Eigentum mitgenommen. -> Diebstahl

Du wolltest es verkaufen und hättest es auch getan. -> Hehlerei

Irisanna  01.06.2014, 23:01

Wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen war (wie er behauptet), dann ist es kein Diebstahl, sondern eine Fundsache. Die hat er jedoch unterschlagen und wollte sie veräußern.

FelixLingelbach  01.06.2014, 23:05
@Irisanna

Quatsch. Es ist keine Fundsache.

Werkuhr  01.06.2014, 23:30
@Irisanna

Nur weil es nicht abgeschlossen war, heißt das nicht das es niemanden gehört. Es bleibt beim Diebstahl!

Wobei der Besitzer schon irgendwie nachweisen muss, das er auch der Besitzer ist.

PatrickLassan  02.06.2014, 06:45
@Werkuhr
Wobei der Besitzer schon irgendwie nachweisen muss, das er auch der Besitzer ist.

Du meinst sicherlich Eigentümer und nicht Besitzer. Der Unterschied sollte dir eigentlich bekannt sein.

Droitteur  02.06.2014, 10:37
@Werkuhr

Ist es nicht - denn wenn du tatsächlich den "Besitz" auch zum oder kurz vor dem Zeitpunkt des Diebstahls anzweifeln würdest, wäre auch die Behauptung des "Diebstahls" wieder hinfällig.

moepeinszwo  02.06.2014, 10:18

SO sieht es aus und ich hoffe die Staatsanwaltschaft und der zuständige Richter geben dir dafür richtig auf die Finger!

Diebstahl und Hehlerei sind keine Kavaliersdelikte - jeweils bis 5 Jahre Knast.

Mein Verständnis für sowas geht hart gegen Null!

Blöde im Suff ein Rad zu klauen um nach Hause zu eiern wäre die eine Sache (natürlich auch verprügelnswert), aber nüchtern einen Diebstahl zu begehen und dann so dreist zu sein das Rad verkaufen zu wollen ist einfach nur übel.

Mir zaubert es gerade ein Lächeln ins Gesicht dich der Eigentümer so schön dran gekriegt hat!

Allerdings kann soweit ich weiß, der "Hehler kein Stehler sein" - sprich Hehler wäre derjenige der ein Fahrrad verkauft, das ein anderer gestohlen hat.

Hoffentlich steht wenigstens für ein paar Jahre Diebstahl im Führungszeugnis - kommt nicht so gut bei der Jobsuche nach dem Studium.

FelixLingelbach  02.06.2014, 12:39
@moepeinszwo

Krass finde ich auch die hier schon öfter gefundene Einstellung, dass man alles, was nicht angebunden ist, mitnehmen darf.

Zum Glück sind nicht alle Menschen so drauf. Sogar mein Päckchen Tabak bekomme ich zurück, wenn ich es aus Versehen liegenlassen habe.