Strafe für Unterschlagung?!
Hallo Leute... Heute kam ein Brief von der Polimanzei, dass ich eine Anzeige wegen Unterschlagung habe und mich doch nun dazu äußern soll. So dämlich es auch klingt, aber es geht um einen Schlüssel von meiner ehemaligen Arbeit, den ich noch besitze. Das war aber so: ich wurde fristlos entlassen und wollte dann den Schlüssel 3 Tage später abgeben. Auf dem Weg dahin habe ich den losen Schlüssel, den ich während der Autofahrt vom S.Bund abmachte verloren - er war spurlos im Auto verschwunden... Da es das Auto von der Freundin meines Vaters war und diese das auch wieder brauchte, hatte ich keine Chance großartig weiterzusuchen. Meine Exchefin kaufte es mir nicht ab und so kam dann nach ca 2 Wochen ein Brief vom Anwalt, dass ich doch den Schlüssel rausrücken soll... Was ich aber nicht hab kann ich nicht rausrücken, mein Anwalt meinte auch ich soll mir keine Sorgen machen - ich habe ihn ja nicht mit Absicht weggeworfen oder so. Mein Papa war so nett und hat dann aber bei der nächsten Autowäsche mal ganz genau nachgesehen - was etwas länger dann her war, da er viel zu tun hat und kaum daheim ist - und tadaa: er fand ihn, denn er hatte sich megadoof unter Sitz verkeilt... Er brachte ihn mir dann vorbei und ich nahm mir fest vor den Schlüssel dann bei der Exarbeit abzugeben. Tja nur war ich hochschwanger und konnte die weite Strecke nicht mehr laufen bzw hab es auch ständig vergessen - weil Baby und so beansprucht einen dann schon sehr und man hat andere Sachen im Kopf. Naja, lange Rede ohne Sinn: jetzt kam dann mal der Brief und habe weder Kohle, noch kann ich es mir leisten für 3 Jahre in den Bau zu wandern. Was kann ich also befürchten??? Entschuldigt den langen Text, aber um mir helfen zu können solltet ihr ja schon alles wissen... Danke für eure Hilfe!!! Und um hier alle Unklarheiten zu beseitigen: ja es geht nur um nen Schlüssel, der dann auch nur für den Hintereingang ist...
3 Antworten
Es wird zu keiner Strafe kommen, da du ja keine ernsthafte Zueignungsabsicht hattest, ABER für die entstandenen Kosten könnte dich dein EX-Arbeitgeber schon ordentlich zu Kasse bitte. Die von dir vorgetragenen Ausreden sind aber auch wirklich zu dämlich.
Deine Probleme kümmern doch den Schlüsseleigentümer nicht! Also: Schlüssel sofort hinbringen (lassen) und dort -aber gegen Quittung- abgeben. Dann wird die Anzeige zurückgezogen bzw. gegenstandslos.
Da kann ich nur sagen, selbst schuld... Sorry, ist aber so ! Verloren, ok, aber dann: ständig vergessen. Scheinbar war es dir nicht wichtig genug, das ist nun die Folge, mit der du leben musst.