Fahrradunfall mit Kopfhörern?
Hi,
ich hatte gestern einen Fahrradunfall welcher von einem 12 oder so jährigen Kind verursacht wurde. Es gibt auch mehrere Zeugen die gesehen haben, dass das Kind am Unfall schuld ist .
Die Folgen des Unfalls sind nun ein gebrochener Ellenbogen, Schürfwunden, sowie Beschädigung an Fahrrad und Kopfhörern(waren ziemlich teuer).
Nun zu meinen Sorgen...
Ich hatte Kopfhörer auf.
Auf niedriger Lautstärke. Aber wie kann ich das beweisen?..
Die Kopfhörer sind auch anc fähig, was natürlich aus war. Ich habe also durch die eingebauten Mikrofone die Geräuschkulisse sehr genau wahrgenommen.
Ablauf des Unfalls:
Ich fahre im Dorf in einer wenig befahrenen Straße wo es eine 30kmh geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Weit und breit kein Auto zu sehen. Auf der geraden Straße sehe ich nun 2 Jungs, einer mit City Roller, der andere mit Fahrrad. Da diese sich mitten auf der Straße bewegten, wollte ich links wo viel Platz war an diesen vorbei fahren. Nachdem ich nun ca. 5-10m links hinter denen war, schaut der Junge mit dem Roller nach hinten, sieht mich an, und macht Anstalten auszuweichen. Allerdings in die falsche Richtung... Er ist also direkt vor mich gefahren.
Da er daraufhin stehen geblieben war, und der Abstand sehr gering war, habe ich eine absolute Vollbremsung hingelegt. Ausweichen konnte ich nicht, da links von mir eine Hecke war, und rechts der andere Junge. Ich fange also an nur mit dem hinteren Reifen an zu bremsen. Ich merke das reicht nicht aus und rutsche schon fast weg, ich bremse also mit der vorderen Bremse dazu. Ich habe mich dementsprechend in die Luft befördert, einen Salto gemacht, und die obengenannten Schäden zugezogen. Die Kinder haben sich noch entschuldigt und sind dann weitergefahren. Es gab 2 Zeugen die den Unfall genau gesehen haben.
Ich habe nun vor mich mit den Eltern des Kindes in Verbindung zu setzen, sodass diese Ihre Haftpflicht kontaktieren sodass ich entschädigt werde.
Kann mir das mit den Kopfhörern einen Strich durch die Rechnung machen?
Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen kann. Falls ich den Unfall näher beschreiben soll kann ich das auf Wunsch gerne machen
Grüße Tobi
8 Antworten
Och, ein findiger gegnerischer Anwalt könnte schon auf die Idee kommen, die Forderungen wegen der Kopfhörer abzuweisen. Muss natürlich nicht sein.
Dann braucht es eben als Gegenpart einen eigenen findigen Anwalt, der vor dem Richter deutlich genug darauf hinweist, dass sich die gesamte Gefahrensituation in deinem Blickfeld abgespielt hat und somit für den Unfallhergang vollkommen irrelevant ist, ob du was gehört hast oder nicht.
Interessant wird sicher auch sein, was genau im Polizeibericht zum Unfallhergang steht.
___
Was anderes:
Ich fange also an nur mit dem hinteren Reifen an zu bremsen. Ich merke das reicht nicht aus und rutsche schon fast weg, ich bremse also mit der vorderen Bremse dazu.
Welcher Idiot hat dir eigentlich beigebracht, es zuerst mit der Hinterradbremse zu versuchen? Ist doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen, dass das Hinterrad bei einer starken Bremsung entlastet wird, folglich wenig Halt am Boden hat und folglich wenig Bremswirkung entwickeln kann. Während das Vorderrad belastet wird, stärkere Bodenhaftung bekommt und man damit einen extrem kurzen Bremsweg hinbekommt.
Ich habe mich dementsprechend in die Luft befördert
Verstehe ich nicht. Warum sollte man sich bei einer koordinierten Bremsung mit der Vorderradbreme "durch die Luft befördern"?
Das kommt darauf an, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn du den jungen gehört hättest. Ich denke nicht, da du ja angeblich alles gehört hast.
Alles klar, da es einige Fragen gibt, wie der Unfall zustande kam erkläre ich es gerne.
Ich fahre im Dorf in einer wenig befahrenen Straße wo es eine 30kmh geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Weit und breit kein Auto zu sehen. Auf der geraden Straße sehe ich nun 2 Jungs, einer mit City Roller, der andere mit Fahrrad. Da diese sich mitten auf der Straße bewegten, wollte ich links wo viel Platz war an diesen vorbei fahren. Nachdem ich nun ca. 5-10m links hinter denen war, schaut der Junge mit dem Roller nach hinten, sieht mich an, und macht Anstalten auszuweichen. Allerdings in die falsche Richtung... Er ist also direkt vor mich gefahren.
Da er daraufhin stehen geblieben war, und der Abstand sehr gering war, habe ich eine absolute Vollbremsung hingelegt. Ausweichen konnte ich nicht, da links von mir eine Hecke war, und rechts der andere Junge. Ich fange also an nur mit dem hinteren Reifen an zu bremsen. Ich merke das reicht nicht aus und rutsche schon fast weg, ich bremse also mit der vorderen Bremse dazu. Ich habe mich dementsprechend in die Luft befördert, einen Salto gemacht, und die obengenannten Schäden zugezogen. Die Kinder haben sich noch entschuldigt und sind dann weitergefahren. Es gab 2 Zeugen die den Unfall genau gesehen haben.
Schade das Du nicht schreibst was genau passiert ist.
Wenn das Kind Schuld hat, hast Du natürlich zivilrechtliche Ansprüche, ob Du nun Kopfhörer aufhattest und Musik hörst oder nicht ist nur dann relevant wenn der Unfall darauf zurückzuführen wäre.
Da hat es keinen Einfluss selbst wenn Du volle Lautstärke Musik gehört hättest.
Was dir aber angekreidet werden kann, dass Du Kinder siehst die mitten auf der Straße fahren und Du deine Geschwindigkeit nicht in dem Augenblick reduzierst und mit den Fehlern der Kinder rechnest.
Eine der Situation angepasste Geschwindigkeit liegt nach meiner Einschätzung anhand deiner eigenen Schilderung nicht vor
Ich fange also an nur mit dem hinteren Reifen an zu bremsen. Ich merke das reicht nicht aus und rutsche schon fast weg, ich bremse also mit der vorderen Bremse dazu. Ich habe mich dementsprechend in die Luft befördert, einen Salto gemacht
Dazu auch StVO §3 Abs.2a:
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Man darf ja mit Kopfhörern fahren.
Man muss die Musik so Laut/Leise haben, das man Umgebungsgeräusche mitbekommt.
Aber das Problem ist, wie soll man Beweisen, das zum Unfallzeitpunkt die Musik genau so Eingestellt war, wie Erlaubt.
Aber das Problem ist, wie soll man Beweisen, das zum Unfallzeitpunkt die Musik genau so Eingestellt war, wie Erlaubt.
Im zweifel für den Angeklagten
ja das kann passieren! Es gibt Lautsprecher sie man auf den Lenker baut.
Das ist total rücksichtslos draussen mit Lautsprecher zu hören und damit alle umgebenen zu belästiegen, da nicht jeder den gleichen Musik geschmack hat.
LG
Alles klar, da es einige Fragen gibt, wie der Unfall zustande kam erkläre ich es gerne.
Ich fahre im Dorf in einer wenig befahrenen Straße wo es eine 30kmh geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Weit und breit kein Auto zu sehen. Auf der geraden Straße sehe ich nun 2 Jungs, einer mit City Roller, der andere mit Fahrrad. Da diese sich mitten auf der Straße bewegten, wollte ich links wo viel Platz war an diesen vorbei fahren. Nachdem ich nun ca. 5-10m links hinter denen war, schaut der Junge mit dem Roller nach hinten, sieht mich an, und macht Anstalten auszuweichen. Allerdings in die falsche Richtung... Er ist also direkt vor mich gefahren.
Da er daraufhin stehen geblieben war, und der Abstand sehr gering war, habe ich eine absolute Vollbremsung hingelegt. Ausweichen konnte ich nicht, da links von mir eine Hecke war, und rechts der andere Junge. Ich fange also an nur mit dem hinteren Reifen an zu bremsen. Ich merke das reicht nicht aus und rutsche schon fast weg, ich bremse also mit der vorderen Bremse dazu. Ich habe mich dementsprechend in die Luft befördert, einen Salto gemacht, und die obengenannten Schäden zugezogen. Die Kinder haben sich noch entschuldigt und sind dann weitergefahren. Es gab 2 Zeugen die den Unfall genau gesehen haben.