Fahrradunfall und jetzt?

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Das ist nötig, weil die Versicherung der Schule es verlangt.

Du musst auch unbedingt angegeben haben beim Arzt, dass es ein Arbeitswegeunfall war, damit alles für die Versuchung nötige dokumentiert wird.

Die Anzeige wird dann vermutlich gegen Unbekannt lauten, aber evtl. meldet sich ja noch ein Zeuge oder der Fahrer selber. Immerhin ist das Fahrerflucht und vermutlich Körperverletzung (klingt ja so, als wäre der Fahrer schuld und du hättest dich richtig verhalten).

Von daher würde ich es so machen, wie die Schule gesagt hat. Auch wenn es nervig ist, aber evtl. kannst du dir von deinem Arzt deine Akte mitgeben lassen, dann müssen die im Krankenhaus nicht alles neu untersuchen.

Freia225 
Fragesteller
 28.05.2016, 08:21

Vielen Dank.... die Ärtzigin bei der ich zu erst war hat gesagt es ist alles okay... aber es tat so weh, dass wir ins Krankehaus müssten und die da noch mal alles gerönkt und so haben... es war dann halt (meine 5) Prellung... Ich war froh, dann ich hatte am Knie schon mal eine innere Entzündung, bin der ich immer noch mal Probleme habe...

Naja Danke Danke Danke:):)")

Wenn Du auf dem Weg zur Schule warst, ist die Meldung des Unfalls bei der Polizei eine zwingende Voraussetzung, damit die Versicherung den Unfall als Wegeunfall anerkennt.

Die Meldung dient nicht der Suche des Autofahrers.

Gruß Matti

Das ist jetzt alles vorbehaltlich, dass der Autofahrer auch tatsächlich Schuld an deiner Verletzung ist.


Wenn du Schmerzensgeld haben willst, dann wirst du eine Anzeige machen müssen.

Auch für den Schaden an deinem Fahrrad muss der Verursacher aufkommen. Auch da muss erst der Verursacher ausfindig gemacht werden.

Strafrechtlich gesehen handelt es sich um die sog. Fahrerflucht.


Alles andere wird dann deine Krankenversicherung regeln, da die ja erstmal für deine Versorgung aufkommen müssen. Die können versuchen, das Geld vom Schuldigen zurückzuholen. Kommt aber auch immer drauf an, um welche Kosten es sich dann tatsächlich handelt.

Interessant wirds nur, wenn du bleibende Schäden davon behältst. Da solltest du jetzt mal deine Unfallversicherung benachrichtigen. Damit ist dann der Unfall aufgenommen und du kannst später keine Fristen versäumen.

Wieso dich die Schule jedoch ins Krankenhaus und zur Polizei schicken will ist mir ein Rätsel. Das geht der Schule gar nichts an. Bis auf die Meldung des Wegeunfalls natürlich.


Da es ein Wegeunfall ist, verlangt der Gemeindeunfallversicherungsverband eine möglichst genaue Unfallschilderung.

Dazu gehört auch die Anzeige gegen "unbekannt".

Gerade bei einer Knieverletzung, wären ja auch Spätfolgen denkbar. 

Dann ist es wichtig, dass der Unfall zeitnah dokumentiert worden ist.

Wie bereits gesagt versicherungstechnisch wichtig. Wenn sich nun in 2-3 Tagen rausstellt, dass am Knie doch was kaputt ist usw. Denn während deines Schulweges bist du über die Schule versichert.

Wie kann das Auto auf dich zu gerast sei? War es auf dem Radweg? Du auf der Straße? Wenn du und das Fahrzeug auf der richtigen Seite gefahren sind könntest du das Fahrzeug nicht gesehen haben. Bei einer Kreuzung wiederum gibt es klare Regeln.

Freia225 
Fragesteller
 28.05.2016, 08:17

Ich wohne ziemlich abseits und ich war auf einem Feldweg unterwegs... also nur eine schmale Spur ohne Fahrradweg... naja auf jeden Fall hörte ich das Auto, habe mich umgedreht und da kam es sehr schnell auf mich zu gerasst ... Ich bin dann zur Seite gesprungen und hält hin gefallen... das Auto ist einfach weiter gefahren....