Fahrradfahrer "übersehen" aber kein Unfall - Anzeige?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So etwas ähnliches ist mir auch schon einmal passiert, wobei wie du schon sagst, beide Parteien regen sich auf und fahren weiter. Leider haben viele Fahrradfahrer die Ansicht, dass man auf sie aufpassen muss, aber sie nicht auf andere. Sie vergessen oftmals, dass auch Autofahrer Menschen sind und daher Fehler machen können und verlassen sich dann darauf, die werden schon mit allem rechnen ...auch mit mir.

Ich denke, dass du dir das mit dem Auto eher zu Herzen genommen hast, als wirklich gemeint zu sein. Du warst sensibilisiert wegen dem Mist, der dir da passiert ist. Außerdem glaube ich auch nicht, dass dich der Fahrradfahrer anzeigt.

1. Warum sollte er? Kein Unfall, keine Fahrerflucht

2. Hast du eine Zeugin, dass du vorschriftsmäßig heraus getastet bist. Ihr habt ihn ja auch noch gesehen und seit angehalten.

Klar hat der sich geärgert, weil er dann abbremsen musste und vermutlich auch erschrocken ist. Nur wenn ich als Radfahrer an Ausfahrten (Grundstück oder Tiefgarage) vorbei radl, dann muss ich damit rechnen, dass mich einer übersehen könnte und halt auch die Augen aufmachen.

Jalax3 
Fragesteller
 06.10.2016, 20:26

Danke dir für die ausführliche Antwort.<3 Das beruhigt mich definitiv. Ich mache mir halt immer so einen Kopf um sowas bis ich es vergesse weil die Zeit verstreicht, oder eben der Brief von der Polizei im Briefkasten liegen würde. Ich hatte als ich frisch meinen Führerschein bestanden habe, ein paar so Situationen bei denen ich auch die Angst hatte, da kam aber bis heute nichts mehr. *klopfaufholz* Fahrradfahrer sind halt auch einfach schneller unterwegs als Fußgänger, da hat man eine viel kürzere Zeit sie zu sehen und zu reagieren. Jetzt allgemein gesehen. :/ 

Der kann dir gar nix, der hat auf dm Gehweg nix zu suchen gehabt. Mach dir keinen Kopf.

Ich würde sagen, es ist für den Radfahrer und auch für Sie insgesamt sehr gut gelaufen. Glück gehabt.

Der Radfahrer ist nicht zu schaden gekommen, wenn der Radfahrer älter als zehn Jahre war, darf er den Gehweg auch nicht benutzen (es sei denn dies wäre ausdrücklich erlaubt). Allerdings müssten Sie in solchen Situationen, wenn kein Spiegel oder ähnliches vorhanden ist, ggf. sich von der Beifahrerin rauswinken lassen, sich blind herauszutasten, egal wie langsam, ist fahrlässig. denn theoretisch könnte auch ein kleines Kind dort sein.

Nach meiner Einschätzung wird er keinen Strafantrag (wegen was auch?) stellen, zumal er sich dann selbst einer Ordnungswidrigkeit belasten müsst.

Sollten Sie wieder erwarten dennoch einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, müssen Sie sich nicht äußern, bzw. können dann nochmals nachfragen.

Ein Radfahrer hat auf einem Gehweg nichts verloren, es sei denn der Weg ist auch als Fahrradweg gekennzeichnet. Fährt man als Radfahrer dennoch auf dem Gehweg, setzt man sich eben einem gewissen Risiko aus, von Autofahrern die aus der Einfahrt fahren, übersehen zu werden. Die haben dann kurzum einfach Pech gehabt. Natürlich darfst du auch nicht einfach ohne zu schauen aus der Einfahrt prügeln, aber das hast du ja auch nicht. Mach dir also keinen Kopf, es ist ja auch nichts weiter passiert.

Jalax3 
Fragesteller
 06.10.2016, 20:34

Auch dir danke für die Antwort. :) Das war ein ganz normaler Gehweg in einer 30er Zone. Ja, ich fahre so langsam die Ausfahrt raus, dass ich fast anhalte wenn ich mich nach Links vergewissern möchte niemanden zu übersehen. Es besteht ja auch immer die Gefahr dass ein Auto von Links auch in die Einfahrt möchte, und da sich wenige dort an die 30 km/h halten kann man da eigentlich garnicht rausheizen wenn man nicht komplett Banane ist. Weil wie geschrieben, durch das Müllhäuschen sieht man alles was sich schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt zu spät. :'/

Droitteur  06.10.2016, 21:36

auch wenn er da nicht fahren darf, entschuldigt das einen Autofahrer nicht völlig. Nicht zuletzt könnte ja auch ein Kind da fahren. Im übrigen gibt es in Zusammenhang mit anderen Tatbeständen noch den sog. "Beinaheunfall". Der kann strafrechtlich relevant sein. Ohne Weiteres interessiert dies aber weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Den "Roman" habe ich im Übrigen nicht gelesen. Beim Überfliegen ist mir nicht wirklich eine Frage aufgefallen, die eines rechtlichen Rates bedürfte.

Soso ... das warst dann DU, die mir da die Vorfahrt genommen hat???? PFUI! Wahrscheinlich "Frau am Steuer ... Ungeheuer!!!"

OK ... ich lese da gerade, dass der Radler herumgebrüllt hat ... da war ich das natürlich nicht. Ausserdem fahre ich natürlcih Rolls-Royce .. und nicht "Fahrrad".

Solange Du mir nicht in den Rolls reinfährst, verzeihe ich Dir!  Du kannst also beruhigt sein ... Du hast da offensichtlich keinen VIP auf dem Gewissen! Und solche Radfahrer-Boofkes gibt esja sowieso zuviele.