Mein Fahrrad wurde vor der Haustür gestohlen. Was kann ich jetzt tun?

2 Antworten

Die AGB hast du von der Versicherung bekommen.

Meist besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens auf der Straße abgestellt wird (außer, wenn es sich noch im Gebrauch befindet, weil Du in dieser Zeit noch unterwegs bist). Nur wenige Versicherer verzichten bisher auf die Anwendung dieser Nachtzeitklausel.

Die für deinen Vertrag zutreffenden Bestimmungen dazu findest Du in den "Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung" (AHB), die Dir bei Vertragsabschluss übergeben wurden.