Wer zuständig? Sachschaden am Fahrrad aufem Schulgelände?

7 Antworten

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Du musst nicht selber dafür haften.


Möglich wäre dir zB eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB gegen Unbekannt. § 303 I StGB ist einschlägig, weil das Fahrrad durch das Ablassen der Luft nicht mehr bestimmungsgemäß benutzt werden konnte. Sofern du nicht sofort unproblematisch die Reifen wieder aufpumpen und losfahren konntest, ohne groß Zeit und Mühe aufzuwenden, ist dieser Eingriff auch erheblich.


Darüber hinaus hast du, wie du schon richtig erkannt hast, einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Reparatur- und Bahnkosten aus § 823 I BGB. Dafür muss der Täter freilich ausfindig gemacht werden.

Meiner Meinung nach musst Du selber zahlen, wenn kein Täter ermittelt wird....anzeigen kannst DU das aber immer.....evt. wird dann die Aufsicht verschärft, davon bekommst Du aber nix....

Über die Schule wird das wohl kaum zu regeln sein, denn diese kann, so denke ich mal logisch, nicht schlussfolgerich ewig für Wandalismus und solche Dinge aufkommen.....

Evt. hilft, wenn Du dir grundsätzlich und vorsorglich ein rundrum Sorglospaket für dein Rad versicherst...kostet so um die 7-9 Euro im Monat, deckt aber, wenn Du durch eigenes und Fremdverschulden irgendwas am Rad hast.....jegliche Reparatur wird dann bezahlt......hab ich auch.....

Du solltest aber mal im Sekretariat deiner Schule nachfragen und ggfl. auch deine evtl. vorhandene Hausratversicherung...vielleicht ist da noch irgendwas zu machen, falls es sich wirklich nicht nur um die Luft aus den Reifen handelt......

Ansonsten sehe ich da über diese drei Wege schlechte bis gar keine Chancen.....

Viel Erfolg aber trotzdem ;-)

Wenn der "Täter" nicht bekannt ist, bleibst Du auf dem Schaden sitzen, außer Du bist gegen Vandalismus am Fahrrad durch eine Versicherung versichert, dann übernimmt diese lt. Versicherungsbedingungen den Schaden.

son fahrrad schlau kostet 6 euro 2stck also mach dir da nicht mehr arbeit mit als notwendig. Versichrungen lassen sich mit allem viel zeit

Die Schule haftet weder für Garderobe noch den Fahradunterstellplatz.

Kannst du keinen Täter ermitteln, ist das wie an jedem anderen Ort, an dem du dein Rad abstellst, dein Risiko, wenn es beschädigt wird..

G imager761