Wer haftet bei einem Fahrrad/Auto Zusammenstoß?
Hey ihr lieben. Wie der Titel es schon vermuten lässt, hatte ich vor ein paar Tagen einen kleinen Unfall mit einem Auto. Oder eher das Auto mit mir. Whatever.
Er ist aus mysteriösen Umständen nach rechts, entgegen ihrer Fahrtrichtung, in eine Einbahnstraße abgebogen und ich war ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs. Schuld tragen wir jedenfalls beide und waren uns somit auch von vornherein einig keine Polizei einzuschalten. Auf die Details des Unfallshergangs will ich auch garnicht weiter eingehen, da wir ja beide einsichtig sind und somit kein Rechtsstreit in Frage kommt.
Nun ist mir bzw uns beiden allerdings unklar, wie das mit der Schadensregulierung von statten geht.. Ich bin glücklicherweise unverletzt, mein Rad ist größtenteils hin, er hat ein paar sichtbare Kratzer vom Pedal an der Stoßstange seines Wagens, den er wohl verkaufen will. Er hat jetzt nach den Details meiner Haftpflichtversicherung gefragt, was ja auch prinzipiell kein Problem wäre. Nur frage ich mich, wie ich die Kosten für mein schrottreifes Fahrrad wieder rein bekomme? Dass unser beider Versicherungen zahlen, ist ein bisschen sehr optimistisch gedacht oder? Kann man da nicht zwei separate Fälle draus machen oder so? Sorry, ich bin wirklich vollkommen überfragt..
Was ich mich auch frage, ist, wie ich den Wert meines Fahrrads, welches ich vor einiger Zeit gebraucht von privat erworben habe, bemessen und beweisen soll. Belege dafür habe ich nicht.
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
Liebe Grüße,
Lars
9 Antworten
Aus Schilderung der Sachlage wird nun in keiner Weise klar, wer die volle oder welchen Teil der Schuld wen trifft.
In solchen Fällen schaltet ihr deine private Haftpflichtversicherung und der Unfallgegner seine Kfz Haftpflichtversicherung ein. Beide Versicherungen werden euch zu dem Fall befragen und untereinander die Schuldfrage klären.
Es kann dabei zur vollen Schuld eines einzelnen oder einer anteiligen zu beziffernden Teilschuld für euch beide kommen.
Die Schadenshöhe stellt bei dem Auto eine Kfz Werkstatt fest und beim Fahrrad eben eine Fahrradwerkstatt, In beiden Fällen wird die Versicherung einen möglichst genauen Wert schätzen , was Fahrrad und Auto vor dem Unfall wert waren und prüfen ob jeweils Reparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden abzurechnen ist. Eine Rechnung ist nicht erforderlich, da ja beide Fahrzeuge geschätzt werden. Regulierung ist bei haftpfluchrschäden ohnehin nur bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert möglich (Wert des Fahrzeug in gleichem Alter und Zustand wie es unmittelbar vor dem Unfall war)
Die Entschädigung sieht so aus, dass der alleinige Unfallverursacher überhaupt nichts von der gegnerischen Versicherung bekommt und der am Unfall unbeschuldigte seinen Schaden in voller Höhe einschließlich aller anfallenden Kosten incl. Rechtsanwaltshonorar und Nutzungsausfall usw erstattet bekommt. Im Falle einer Teilschuld wird die Regulierungssumme prozentual um die Höhe des Mitschuldanteil gekürzt.
Möglich das es sich in der Art zugetragen hat, sofern deine Mutmaßungen zutreffend sind bleibt noch das fahren bei Dunkelheit ohne Beleuchtung weshalb dem Radfahrer ein hohes Maß an Mitverschulden vorzuwerfen wäre
Es sind 2 separate Fälle.
1. stellst du Ansprüche an deinen Gegner (Fahrradersatz, Schadenanzeige bei der gegnerischen KFZ Versicherung))
2. wird deine Privathaftpflicht die Schadenhöhe vom Gegner einschätzen und übernehmen was sie muß. (also Schadenanzeige bei deiner PHV)
Die Kosten für dein schrottreifes Fahrrad solltest du bei der KFZ Versicherung deines Gegners einreichen. Der haftet nämlich aus der Gefährdungshaftung und dabei wird keine Frage nach der Schuld gestellt. Soll er sich nicht so ein gefährliches Fahrzeug wie ein Auto zulegen (sondern auch Rad fahren).
Den Wert deines Rades bestimmst du halt selbst. Du weißt doch was du mal dafür bezahlt hast. Haftpflicht ist eine Zeitwertversicherung. Folglich bekommst du den Zeitwert erstattet. Hast du eine Rechnung von 2017, wird es nur geringe Abzüge geben. Belege hast du nicht, aber du kannst das schlaue Internet befragen.
Deine Privathaftpflicht fungiert hier als Rechtsschutzversicherung, wird den Schaden prüfen, gern abwehren und die Schadenhöhe klein halten. Du mußt selbst garnichts vom PKW Schaden bezahlen, es sei denn, du hast in deiner Privathaftpflicht eine SB vereinbart.
Dafür hast du eine Haftplicht Versicherung. Die bezahlt. Du solltest das aber sofort melden.
Mario
Für die Räder einfach mal auf eBay Kleinanzeigen schauen, ob es das Modell dort gibt und dann an den Werten orientieren. Mit der Haftpflicht zügig sein, nach sieben Tagen greift die Versicherung oft nicht mehr.
Ich würde auf 50/50-Verteilung tippen, ggf. etwas mehr zu deinen Gunsten, je nachdem ob du trotzdem sichtbar warst (schwarze Kleidung oder iwas reflektierendes), oder ob in der Situation die Reflektoren (Pedal/gr. weißer vorne) waren und ob die Straßenstelle gut ausgeleuchtet war. Hab auf die schnelle aber zur konkreten Situation kein Urteil gefunden, aus dem man etwas entnehmen kann.
Die Versicherungen werden wohl die Mitschuld festlegen und entsprechend erstatten (also z.B. 50% von einem Radzeitwert und 50% von den Stoßstangenkosten). Den Rest müsst ihr selbst tragen.
Grundsätzlich:
Schäden an deinem Rad und an dir selber zahlt die Kfz Haftpflicht des Fahrers. bzw. übernimmt Arztkosten deine KRankenversicherung, welche gegebenenfalls Regress vom Fahrer/dessen Haftpflicht holt.
Schäden am Auto zahlt deine Privathaftpflicht.
In welchem Umfang die Schäden übernommen werden kann hier keiner wissen, das kommt auf die Haftungsquote an. Sagen wir zum Beispiel 70/30 zu deinen Gunsten. Dann zahlt deine PHV 30% der Schäden am Auto und die KH des Fahrers 70% deiner Schäden. Um die Differenz muss sich dann jeder selber kümmern.
Wenn es typischer Rechtsabbieger-Unfall war, davon gehe ich mal aus, trägt der Autofahrer allein die Schuld, denn er hätte den Radfahrer auch mit Licht erwischt.
Das Auto überholt das Rad zunächst, nimmt es aber nicht wahr, da es nicht auf seiner Spur sondern auf dem Radweg ist. Biegt er dann rechts ab, guckt er auch, aber nach Fußgängern, nicht nach Objekten, die sich viel schneller bewegen. Er guckt zu kurz.
Lars hat Glück gehabt. Solche Unfälle können tödlich ausgehen.