Dinge ungefragt ausleihen strafbar?


14.03.2020, 12:09

Gut, in diesem Fall ist es klar, da es sich um ein Fahrzeug handelt. Die Person, mit der ich diese Diskussion führte, brachte Argumente zun Thema (il)legale Streamingdienste wie kinoxto an, dass diese Dienste und deren Nutzung nicht illegal seien und verglich das mit diesem Fahrradbeispiel.

Sehe ich als absoluten Unsinn an, frug mich aber, welchen Tatbestand man erfüllt, wenn man sich etwas ungefragt ausleiht. Im Fahrradbeispiel ist das wie gesagt ja eindeutig geklärt. Gäbe es nun aber andere Beispiele, die mit Fahrzeugen nichts zu tun haben? Kann man sich tatsächlich Dinge ausleihen ohne zu fragen? Diebstahl ist es nicht, da es keinen Besitzerwechsel gibt, Unterschlagung ebenfalls nicht, da es nicht als verloren gilt und weil der Besitzer bekannt ist, wie verhält es sich mit anderen Gegenständen?

Nehmen wir vielleicht einen Ball, der vom Nachbarn auf die Straße fällt, ich ihn nehme und ungefragt und ohne dass der Nachbar es mitbekommt ihn zum Spielen zum See mitnehme und am Abend wieder zurückbringe.

7 Antworten

Das ist strafbar, die unerlaubte Benutzung eines Fahrzeuges. Zudem kann der Besitzer Schadenersatz fördern für jede Schramme sowie Ersatz der Taxikosten für seine Fahrten.

§ 248b StGB. So schwer ist das nicht.

Sabotaz 
Fragesteller
 14.03.2020, 10:08

Doch das war schwer. Es kamen tausende Beispiele und Gesetze in den Artikeln vor, aber es endete immer mit Diebstahl. Dieses Gesetz habe ich so nicht gefunden.

Der Ursprung war auch ein anderer. Jemand verglich "kostenlose Streamingdienste" (kinoxto etc) mit solch einem Fall und sagte es sei legal. Was ja seit spätestens 2017 eindeutig nicht legal ist...

dandy100  14.03.2020, 10:13
@Sabotaz

"Dieses Gesetz habe ich so nicht gefunden."

Dann muss man auch richtig fragen!

Du hättest nur diese Stichworte "unerlaubt ausleihen diebstahl" googlen müssen, um sofort auf das Gesetz zu stoßen

Sabotaz 
Fragesteller
 14.03.2020, 12:17
@dandy100

In meinem morgendlichen Jumm habe ich offensichtlich nicht die richtigen Themen ausgewählt und entsprechend nicht dieses Beispiel gefunden. Dass es explizit für Fahrzeuge ein eigenes Gesetz gibt ahnte ich nicht. Daher ist das Beispiel unglücklich, da es um allgemeine Gegenstände ging.

Hier mein Suchverlauf - ich sag ja, ich habe nicht die richtigen Worte gefunden und das passiert eben auch mal. Zumal tausende Artikel auftauchen, die auch nichts mit dem Thema zu tun haben. Deine Schlagwörter führen auch nicht auf Fahrzeuge zurück, weshalb mich das Ergebnis wundert... :

Etwas ausleihen strafbar

09:44

Etwas ausleihen ist kein Diebstahl

09:43

Ist es diebstahl, wenn ich mir etwas ungef...

09:29

Ausleihen diebstahl?

09:28

Leihen diebstahl?

09:28

zurückbringen diebstahl?

Diebstahl, § 242 - Subjektiver Tatbes...

www.juracademy.de/strafrech...

09:24

etwas nehmen und zurückbringen diebstahl?

09:24

Antragsdelikt, wird höchstwahrscheinlich als Diebstahl betrachtet und entsprechend sanktioniert.

VirageXO  14.03.2020, 10:20
wird höchstwahrscheinlich als Diebstahl betrachtet

Nö.

tenno5034  14.03.2020, 10:26
@VirageXO

Wieso nicht? Wenn mir mein Fahrrad abhanden kommt, betrachte ich es sehrwohl als Diebstahl.

VirageXO  14.03.2020, 10:28
@tenno5034
Wieso nicht? Wenn mir mein Fahrrad abhanden kommt, betrachte ich es sehrwohl als Diebstahl.

Kein Enteignungsvorsatz im Zeitpunkt der Wegnahme:

"ausleihen" um damit zur Arbeit zu fahren. Nach Feierabend bringt er es zurück an den selben Platz.
tenno5034  14.03.2020, 10:31
@VirageXO

Lässt sich nicht beweisen.

VirageXO  14.03.2020, 10:37
@tenno5034
Lässt sich nicht beweisen.
  1. Läuft das genau andersrum - nämlich dass die Strafverfolgungsbehörde dem Beschuldigten den Vorsatz nachweisen muss.
  2. Fragt der Fragesteller nach der abstrakten Strafbarkeit unter Zuhilfenahme eines Beispiels.
EphraimUlk  14.03.2020, 10:25

Nein, hierfür fehlt es an der dauerhaften Enteignung. Außerdem ist normaler DS kein Antragsdelikt. Und dass hier eine häusliche Gemeinschaft nur auf Grund eines gemeinsamen Treppenhauses vorliegt, ist nicht gesagt. Außerdem kann das Rad teuer gewesen sein, dann wäre auch kein DA geringwertiger Sachen (der sowieso nicht vorliegt) gegeben.

Hi, doch das ist Diebstahl. Dementsprechend ist es strafbar.

VirageXO  14.03.2020, 10:15
Hi, doch das ist Diebstahl. 

Nö.

EphraimUlk  14.03.2020, 10:22

Diebstahl würde die dauerhafte Enteignung voraussetzen, das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Bitte keine Antworten geben, wenn man offensichtlich nicht die Antwort kennt.

Bergfex49  14.03.2020, 10:29
@EphraimUlk

genau, es fehlt nämlich die rechtswidrige Zueignungsabsicht